Flugverspätung Entschädigung:
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Entschädigung bei Flugverspätung:
Bis zu € 600,- bekommen!
Wieviel Entschädigung steht Ihnen zu?
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Das Wichtigste auf einen Blick
Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und ist völlig unabhängig vom bezahlten Ticketpreis. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie nach EU-VO 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Voraussetzung ist, dass die Verspätung von der Fluglinie verursacht wurde.
Was steht mir bei einer Flugverspätung zu?
Wenn Ihr Flug mit EU-Bezug mehr als drei Stunden verspätet ist, können Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in der Höhe von bis zu € 600 haben. Diese Rechte haben Sie nach der EU-Fluggastrechte Verordnung.

Was muss ich für die Entschädigung bei Flugverspätung tun?
- Online einfach alle Daten zu Flugverspätung eingeben
- Anspruch auf Erstattung wird von FairPlane Vertragsanwälten geprüft und bearbeitet
- Zurücklehnen und FairPlane arbeiten lassen, kein Kostenrisiko
- Auszahlung abzüglich Provision erhalten
FairPlane Tipp:
Alle Reisunterlagen aufbewahren, Beweise sammeln (Fotos, Zeugen), schriftliche Bestätigung für Flugverspätung von Fluglinie fordern
Was sind meine Rechte bei einer Flugverspätung?
Holen Sie sich bis zu €600,- Entschädigung.
(abzgl. Erfolgsprovision)
Wann gibt es bei einer Flugverspätung Geld zurück?
Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung, wenn:
Flug in der EU gestartet, oder Landung in der EU, dann muss Airline Sitz in EU haben Ziel ist mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht worden keine außergewöhnlichen Umstände waren der Grund für die Verspätung.
Auch bei Flugausfall, oder wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben, könnten Sie eine Entschädigung von der Airline erhalten. Fällt der Flug aus, oder wird ersatzlos gestrichen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten, wenn Sie keinen Ersatzflug in Anspruch genommen haben.
Wie lange kann man Flugverspätungen reklamieren (Frist)?
Den Anspruch auf Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung müssen sie innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flug geltend machen, sonst ist dieser verjährt und sie können keine Auszahlung mehr bekommen. Sie können Flüge bis zu 30 Monate nach dem Abflug bei FairPlane einreichen.
Wie schnell bekomme ich das Geld?
Diese Frage ist leider nicht generell zu beantworten. Wenn der Anspruch bei Flugverspätung auf die Zahlung nach EU-Verordnung zu Recht besteht, muss die Fluglinie zur Zahlung aufgefordert werden. Dazu werden alle relevanten Unterlagen übermittelt und unsere Vertragsanwälte senden ein Mahnschreiben. Bleibt dieses unbeantwortet, muss eine Klage geprüft werden.
Wird die Klage eingebracht, muss ein Gerichtstermin vergeben werde und eine Verhandlung stattfinden. Mit einem positiven Urteil kann dann die Zahlung erfolgen- Leider zahlen einige Luftfahrtunternehmen auch bei positivem Urteil nicht und daher muss dann Exekution geführt werden.
Der Zeitrahmen spannt sich von wenigen Monaten bis über ein Jahr oder mehr. Größter Zeit Treiber ist die Kooperation der Fluglinie. Leider spielen viele Fluglinien hier auf Zeit und hoffen, dass Verbraucher die Mühen eines Verfahrens nicht auf sich nehmen, und die Kosten scheuen. FairPlane nimmt seinen Kunden dieses Risiko ab. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision vom ausgezahlten Betrag abgezogen.
Was tun wenn die Fluglinie nicht zahlen will?
Die Fluggastrechte scheinen recht einfach, aber gegen die Fluglinien ist ein berechtigter Anspruch in vielen Fallkonstellationen fast nur mit juristischer Unterstützung durchsetzbar. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen. Das muss allerdings bei Gericht bewiesen werden.
In der Fluggastrechteverordnung gibt es auch Fallkonstellationen in denen die Luftfahrtunternehmen nicht zahlen müssen. FairPlane prüft jeden Fall genau mit seinen Reiserechtsexperten. Wird auf Mahnschreiben nicht reagiert, wird eine Klage geprüft und eingebracht. Recht haben heißt leider nicht automatisch Recht bekommen.
Unter welchen Umständen muss die Fluglinie nicht zahlen?
Wenn die Fluggastrechte Verordnung auf Ihren Flug keine Anwendung findet, weil der Flug nicht innerhalb der EU stattgefunden hat (z.B. Flug von New York nach Sydney).
Wenn eine Flugverspätung auf Gründe zurückzuführen ist, die die Fluglinie auch nicht unter dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten verhindern hätte können, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. Beispielsweise ein Unwetter, ein Vulkanausbruch oder aber terroristische Aktivitäten (Höhere Gewalt).
Wenn Bodenpersonal streikt, wird ein außergewöhnlicher Umstand zu bejahen sein. Der Streik des eigenen Personals der Fluglinie ist nicht automatisch ein Grund für keine Zahlung.
Da die EU-Fluggastrechteverordnung nur vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) ausgelegt werden kann, werden viele unbestimmte Gesetzesbegriffe erst im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens durch den Europäischen Gerichtshof entschieden. Zum Thema Streik wurde bereits öfter festgestellt, dass dieser nicht automatisch einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und damit die Airline nichts zahlen muss.
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Zu spät beim Check in-bekomme ich trotzdem Geld von der Airline?
Wenn Sie zu spät zum Abflug erschienen sind, können Sie keinen Ausgleichsanspruch geltend machen. Bitte beachten Sie daher, immer rechtzeitig und pünktlich zu erscheinen. Auch die Ticketkosten können Sie bei verspätetem Erscheinen nicht von der Fluglinie zurückfordern.
Flugverspätung Anschlussflug verpasst!
Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil der Zubringerflug verspätet war, kann Ihnen zwischen 250 bis 600 Euro Entschädigung zustehen. Ein Anspruch besteht, wenn die Verspätung am Zielflughafen mehr als drei Stunden beträgt. Es muss sich um eine zusammenhängende Buchung handeln, das heißt Sie haben eine Buchungsnummer für diese Flüge. Zwei einzeln gebuchte Flüge stellen keine zusammenhängende Buchung dar.

Wer haftet bei Flugverspätung bei einer Pauschalreise?
Ein Urlauber hat nach dem Reiserecht verschiedene Ansprüche. Er kann bei unzumutbaren Flugzeiten von der Reise zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Er kann jedoch auch eine prozentuale Erstattung des Reisepreises verlangen (Reisepreisminderung).
Die Höhe der Reisepreisminderung ist von der Flugzeitänderung abhängig. Kontaktieren Sie in dem Fall direkt Ihren Reiseveranstalter. Anspruch auf Entschädigung nach der U-Fluggastrechteverordnung 261/2004 besteht ebenfalls bei einer Pauschalreise. Erhalten Sie eine Entschädigung von der Fluglinie, müssen Sie sich diese auf eine Reisepreisminderung anrechnen lassen, man erhält für den Schaden nur einmal Schadensersatz.
Haben Kleinkinder und Babys Anspruch auf Entschädigung?
Damit auch das mitreisende Kind eine Zahlung für die Verspätung bekommt, muss für das Ticket bezahlt worden sein und eine Buchungsbestätigung muss vorliegen. Die Höhe der Entschädigung ist dabei unabhängig von den Ticketkosten.
Auch wenn für das Kind weniger gezahlt wurde, als für einen regulären Sitzplatz, hat es Anspruch auf Entschädigung. Als Faustregel gilt, sobald das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, hat es auch einen Anspruch. Fliegt das Kleinkind jedoch kostenlos mit, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten.
Wie ist die Regelung bei Dienstreisen?
Der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung ist ein persönlicher. Derjenige, der den Schaden erlitten hat, bekommt auch die Zahlung für die Verspätung. Viele denken, dass die Zahlung bei einer Dienstreise dem Arbeitgeber zusteht, denn immerhin steht auf der Reiserechnung der Name des Unternehmens und nicht des Mitarbeiters.
Doch grundsätzlich bezieht sich die EU-Fluggastrechteverordnung ausschließlich auf die betroffenen Fluggäste. Daher bekommt der Arbeitnehmer selbst die Entschädigung Es kann aber sein, dass der Arbeitgeber vom Mitarbeiter verlangt, den Schadenersatz an ihn abzutreten. Gerade bei größeren Firmen kann das in den Reiserichtlinien oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
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