Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2024
Gute Geschäftsbeziehungen sind klar und fair geregelt. Mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FP Passenger Service GmbH, mit dem Sitz in Wien, und der Geschäftsanschrift in 1010 Wien, Fleischmarkt 3-5/14 (in der Folge kurz: FairPlane oder wir) vereinbaren wir die Grundlage für unseren gemeinsamen Weg zu Ihrer Entschädigung.
Damit Sie schnell finden, was Sie suchen, ist der nachstehende Text mit Überschriften, Einleitungen und Fragen gegliedert. Sie dienen Ihrer Orientierung und definieren und begrenzen nicht den Inhalt.
ABSCHNITT I
UNSERE KLARE BASIS: RECHTSGRUNDLAGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
Klarheit und Fairness sind das Fundament aller guten Geschäftsbeziehungen. Informieren Sie sich über Themen wie: Die Rechtsgrundlagen unserer Vereinbarung und wie unsere Vereinbarung geschlossen wird.
1. Vertragsgegenstand und Rechtsgrundlage
Was ist die rechtliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehung?
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Entschädigung (Ausgleichsleistung) aufgrund der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs-.und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (nachfolgend „Fluggastverordnung” genannt) gegen eine Fluggesellschaft. Rechtliche Grundlagen für unsere Leistungen sind:
Unsere Auftragsbestätigung an Sie,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
die Beschreibung unseres Services auf unserer Web-Site.
Verbraucher: Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder sonstige zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch vor.
1.2. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden von uns durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
2. Vertragsabschluss
Wie und wann kommt unser Vertrag zustande?
2.1. Mit der – elektronischen – Einreichung Ihres Fluges bei uns geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das Sie 14 Tage gebunden sind. Die von uns verschickte Eingangsbestätigung für Ihr Angebot bzw. allfällige weitere Informationsnachfragen (Flugdaten und Unterlagen etc.) stellen noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Mit der Übergabe an die Vertragsanwälte (Beauftragung) und Ihre Verständigung durch die Vertragsanwälte gilt Ihr Angebot von uns als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen (abgeschlossen).
Verbraucher: Beachten Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht! Näheres zum Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
ABSCHNITT II
FÜR SIE DA: DAS BESTE SERVICE OHNE KOSTENRISIKO
Die Durchsetzung einer Entschädigung erfordert umfangreiches Wissen, ist zeitintensiv und nervenaufreibend. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Know-How, wie Flug- und Wetterdaten Ihres Fluges, und dem rechtlichen Know-How unserer Vertragsanwälte. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Leistungen wir für Ihren Erfolg erbringen, welche Leistungen unsere Vertragsanwälte erbringen, und wie wir das Kostenrisiko tragen.
3. Unsere Leistungen und Pflichten
Was machen wir für Sie? Was machen wir nicht für Sie?
3.1. Wir unterstützen Sie ausschließlich bei der Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Fluggastverordnung – Entschädigung – nebst sämtlichen zugehörigen Nebenforderungen und Zinsen (in der Folge kurz: Forderung). Wir werden als Unternehmen für Sie ausschließlich besorgend sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug- Wetter- und sonstigen Daten – Informationen über Ihren Verfahrensstand etc. – in unserer FairPlane-Datenbank tätig.
3.2. Weitere Ansprüche, sei es aus der Fluggastverordnung selbst oder aus anderen zwischenstaatlichen Verträgen oder im Rahmen des dem Flug zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, werden von uns bzw. durch die Vertragsanwälte nicht bearbeitet.
Was machen die Vertragsanwälte und wie wird das Kostenrisiko von FairPlane übernommen?
3.3. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von uns keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. Wir nehmen insbesondere keine rechtliche (Vor-)prüfung Ihrer Ansprüche vor.
3.4. Die Durchsetzung Ihres Anspruchs erfolgt – sofern die Eingabe nicht durch einen anderen, EDV-technisch an unser System angeschlossenen, von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt erfolgt – nach Wahl von uns durch einen oder mehrere der nachfolgenden Rechtsanwälte: Skribe Rechtsanwälte GmbH, Franziska Puschkarski (RAK Sachsen), Hayward Baker (HB Limited), Carlos Salvador Muñoz, Raphael Seidler oder Andreas Marc Riedl (nachfolgend alle Rechtsanwälte „Vertragsanwälte” genannt).
3.5. Wir sind ohne vorherige weitere Abstimmung mit Ihnen berechtigt, mit der außergerichtlichen oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung Vertragsanwälte für Sie zu beauftragen und im Rahmen dessen die von Ihnen übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten. Sie stimmen der Beauftragung der Vertragsanwälte sowohl mit der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung, insbesondere der Einbringung von Klagen gegen die Fluggesellschaft oder von Anträgen bei Schlichtungsstellen oder sonstigen Behörden, und der Übermittlung von Informationen und Daten ausdrücklich zu. Durch die Beauftragung der Vertragsanwälte kommt ein Vollmachtsverhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vertragsanwalt zustande. Werden die Vertragsanwälte von Ihnen beauftragt, sind wir verpflichtet, Sie von den Kosten der Vertragsanwälte sowie von allen damit verbundenen Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten freizustellen und Sie diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung von Ihnen zu tragen oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gegenüber der Fluggesellschaft nicht durchsetzbar sind (Übernahme des Kostenrisikos).
3.6. In der Zusammenarbeit und in der Abstimmung mit ihnen sind die Vertragsanwälte im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens bei der Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung des Anspruchs gegen die Fluggesellschaft oder der Nichtverfolgung eines Anspruchs oder der Nebengebühren frei.
3.7. Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten werden von uns vorfinanziert. Sollte die Fluggesellschaft, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, einen Ersatz der Kosten der Vertragsanwälte oder der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und gegnerischen Rechtsanwaltskosten oder Ersatz von Generalunkosten oder einen Ersatz sonstiger mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten mit Ausnahme der Ausgleichszahlung (nachfolgend „Kostenersatzansprüche” genannt) selbst leisten oder hierzu gerichtlich verpflichtet werden, dient dieser zur Abdeckung der von uns vorfinanzierten Kosten und der Kosten der Vertragsanwälte. Sie haben auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Provision gemäß Ziffer 5.1.
3.8. Wir und/oder die beauftragten Vertragsanwälte haften – soweit gesetzlich zulässig – außer bei Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten (Unternehmer) oder einem Jahr (Verbraucher) nach Beendigung des Vertrages gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls diese verfallen.
ABSCHNITT III
WIR BENÖTIGEN IHRE INFORMATION FÜR IHREN ERFOLG
Die Durchsetzung Ihrer Entschädigung mit uns geht schnell und einfach. Wir sind dafür aber auch auf Ihre Informationen angewiesen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Informationen wir von Ihnen benötigen und wie Sie sich gegnüber der Airline verhalten sollen.
4. Mitwirkung unserer Kunden
Welche Informationen und Unterlagen werden benötigt?
4.1. Sie werden die Vertragsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche Ihnen bekannten und für die Bearbeitung relevanten Daten und Informationen uns oder den Vertragsanwälten zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage von uns oder den Vertragsanwälten werden Sie zugehörige Unterlagen, wie insbesondere Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder sonstige Flugnachweise während der gesamten Vertragslaufzeit uns überlassen. Sie werden uns nach dem Einreichen der Forderung sämtliche bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen. Zusätzlich benötigen unserer Vertragsanwälte eine unterfertigte Vollmacht, teilweise auch als Original, um Sie gegenüber der Fluggesellschaft vertreten zu können. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nach, so ist FairPlane neben der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund auch berechtigt, vom Auftraggeber einen Kostenbeitrag in Höhe von 36,- € inkl. Umsatzsteuer zu fordern. Dies gilt nur, wenn die angeforderte Mitwirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und dem Erstattungsprozess steht.
4.2. Sie versichern durch die Akzeptanz dieser AGB, dass Sie sämtliche Flugdaten und Informationen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben haben, dass Sie selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung sind bzw. darüber verfügen dürfen sowie dass Sie keine über Ihre Angaben hinausgehenden Ausgleichszahlungen erhalten haben.
Wie muss ich mich gegenüber der Airline verhalten?
4.3. Sie sind verpflichtet uns und die Vertragsanwälte unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen der Fluggesellschaft an Sie direkt geleistet werden oder wenn Sie von der Fluggesellschaft ein Schreiben/Gutschein erhalten. Sie erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die Fluggesellschaft ausschließlich an uns und/oder die Vertragsanwälte schuldbefreiend leisten kann.
4.4. Sie verpflichten sich weiters für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von uns keine eigenen Handlungen oder Verfahren zu führen, sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber der Fluggesellschaft, abzugeben. Soweit die Fluggesellschaft oder Vertreter der Fluggesellschaft mit Ihnen in Kontakt treten, werden Sie uns unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.5. Sie verpflichten sich, die vertragsgegenständliche Forderung nur mit der vorherigen Einwilligung von uns an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
ABSCHNITT IV
ALLES KLAR GEREGELT: DAS ERFOLGSENTGELT
Wenn es ums Geld geht, dann sind klare Vereinbarungen wichtig. Sie zahlen im Erfolgsfall 24% bis 35% (inkl. MwSt) der erstrittenen Zahlung. Alles über unser erfolgsbasiertes Entgelt, die Abrechnung und Zahlung erfahren Sie in diesem Abschnitt.
5. Entgelt und Abrechnung
Wie hoch ist unser Entgelt?
Für unsere Leistungen erhalten wir ein pauschales erfolgsabhängiges Entgelt gestaffelt nach der Höhe der von der Fluggesellschaft tatsächlich geleisteten Zahlung zzgl. jener auf die Entschädigung anrechenbaren Zahlungen von der Fluggesellschaft oder Dritten ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen.
5.1. FairPlane Standard
Für unsere Leistung berechnen wir im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Die Höhe der Provision setzt sich aus einem Risikoanteil, der anhand der Flugdaten individuell ermittelt wird, und einem Bearbeitungsanteil in Höhe von 6% zusammen. Die tatsächliche Provision für Ihren Flug wird Ihnen vor Beauftragung von FairPlane im Anspruchsrechner und auf Ihrer Auftragsbestätigung ausgewiesen.
5.2. FairPlane Risiko Only
Mit FairPlane Risiko Only bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Anspruch auch in jenen Ländern zu verfolgen, in denen FairPlane keinen Vertragsanwalt, beziehungsweise Vertreter am Gerichtsstandort hat. Derzeit ist FairPlane in Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Tschechien tätig. Damit erweitert sich unser Aktionsradius. Sie können bei dieser Service-Variante einen Anwalt Ihrer Wahl für die Bearbeitung Ihres Anspruches beiziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Anwalt an das FairPlane EDV-System anschließt. Bei dieser Service-Variante wird nur der Risikoanteil als Erfolgsentgelt berechnet. Dieser liegt zwischen 18% – 29%. Der Bearbeitungsanteil von 6% entfällt.
5.3. Wir und/oder die betrauten Vertragsanwälte sind berechtigt, unser Entgelt (Ziffer 5.1) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die von der Fluggesellschaft an uns oder die Vertragsanwälte geleistet werden. Nach Erhalt der Forderung von der Fluggesellschaft werden wir oder die Vertragsanwälte den entsprechend verringerten Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überweisen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abrechnung. Wird eine falsche Kontoverbindung von Ihnen angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, gilt diese Verpflichtung von FairPlane als erfüllt. Wenn Sie uns eine Kontoverbindung bekanntgeben erklären Sie über das Konto und/oder die Entschädigung verfügungsberechtigt zu sein. Sollten Sie eine Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft erhalten, Sind Sie verpflichtet unser Entgelt binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an uns zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn Sie sich anstatt der Barzahlung der Entschädigung für einen Gutschein entscheiden. Wir sind berechtigt Gutscheine Zug um Zug gegen Bezahlung des verrechneten Entgelts herauszugeben.
5.4. Auf Ihre Anfrage werden wir den überwiesenen Betrag aufschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag gerne nachweisen.
5.5. Die von der Fluggesellschaft geleisteten Verzugszinsen stehen jedenfalls zur Gänze Ihnen zu. Zahlungen werden – soweit keine Widmung durch die Fluggesellschaft erfolgte – in der Reihenfolge zuerst Ausgleichsleistung dann Kosten und dann Zinsen verbucht.
ABSCHNITT V
AUCH DAS BESTE SERVICE ENDET EINMAL: DIE VERTRAGSBEENDIGUNG
Der beste Grund für eine Vertragsbeendigung ist Ihr Erfolg und Sie haben Ihre Entschädigung erhalten. In diesem Abschnitt finden Sie auch alle anderen Gründe, die zu einer Beendigung führen können.
6. Rücktritt und Vertragsbeendigung
Wann und wie kann ich vom Vertrag zurücktreten?
6.1. Unternehmer: Sie sind berechtigt, binnen sieben Werktagen von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist berechnet sich ab dem Vertragsabschluss gemäß Ziffer 2.1. Samstage, Sonn- und Feiertage werden in diese Frist nicht eingerechnet. Sie können den Rücktritt nicht mehr nach Einreichen der Forderung bei der Airline erklären.
Verbraucher: Beachten Sie abweichend Ihr gesetzliches Widerrufsrecht! Näheres zum Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
Was sind die Gründe für eine Vertragsbeendigung?
6.2. Das Vertragsverhältnis zwischen uns, den beauftragten Vertragsanwälten und Ihnen endet, wenn die Forderung durch die Fluggesellschaft gezahlt wurde und FairPlane und/oder die Vertragsanwälte den anteiligen Betrag an Sie weitergeleitet haben.
6.3. Das Vertragsverhältnis endet weiters durch Erklärung von uns, dass die Forderung wegen Aussichtslosigkeit der Beitreibung nicht weiter durchgesetzt werden kann. Die Beurteilung der Aussichtslosigkeit erfolgt durch die Vertragsanwälte und steht diesen hierbei ein eigenes Ermessen unter der Bedingung einer pflichtgemäßen Prüfung zu.
6.4. Für den Fall, dass die Vertragsanwälte innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung nicht aktiv gegenüber der Fluggesellschaft geworden sind oder trotz eingeleiteter Maßnahmen innerhalb von 24 Monaten keine Begleichung der Forderung erreichen konnten, steht Ihnen ein ordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und entfaltet sofortige Wirkung.
6.5. Im Übrigen ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten aus wichtigem Grund kündbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Sie gegenüber uns oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht haben oder nicht alle angeforderten Informationen oder Unterlagen – binnen einer angemessen Frist – eingereicht haben.
Was sind die Rechtsfolgen einer Vertragsbeendigung oder eines Rücktritts?
6.6. Mit Rücktritt vom Vertrag oder Beendigung des Vertrags zwischen Ihnen und uns endet auch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vertragsanwalt. Der Vertragsanwalt ist jedoch weiterhin berechtigt, von uns bevorschusste Gerichtsgebühren und Kosten, Sachverständigenkosten, weiterhin einbringlich zu machen.
Verbraucher: Beachten Sie abweichend Ihr gesetzliches Widerrufsrecht und dessen Folgen! Näheres zum Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
ABSCHNITT VI
Ihr aufgegebenes Fluggepäck war beschädigt, verspätet oder ging verloren? Hier finden Sie die Bestimmungen dafür:
7. FairPlane Gepäckservice (Service eingestellt)
Wie hoch ist das Entgelt beim Gepäckservice?
7.1. FairPlane Gepäck Standard
Für unsere Leistungen im Rahmen unseres Gepäckservices erhalten wir ein pauschales erfolgsabhängiges Entgelt in Höhe von 36% bei Forderungen unter 200 € oder 42% bei Forderungen über 200 € (inkl. MwSt.), zzgl. jener auf die Entschädigung anrechenbaren Zahlungen von der Fluggesellschaft oder Dritten ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen. Die genaue Höhe des Entgelts setzt sich aus einem Risikoanteil, der anhand der Gepäckdaten individuell ermittelt wird, und einem Bearbeitungsanteil in Höhe von 10% zusammen. Die tatsächliche Entgelthöhe für Ihr Gepäck wird Ihnen vor Beauftragung von FairPlane im Anspruchsrechner und auf Ihrer Auftragsbestätigung ausgewiesen.
7.2. FairPlane Gepäck Risiko Only
Mit FairPlane Risiko Only bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Anspruch auch in jenen Ländern zu verfolgen, in denen FairPlane keinen Vertragsanwalt, beziehungsweise Vertreter am Gerichtsstandort hat. Derzeit ist FairPlane in Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Tschechien tätig. Damit erweitert sich unser Aktionsradius. Sie können bei dieser Service-Variante einen Anwalt ihrer Wahl für die Bearbeitung Ihres Anspruches beiziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Anwalt an das FairPlane EDV-System anschließt. Bei dieser Service-Variante wird nur der Risikoanteil als Erfolgsentgelt berechnet. Dieser liegt bei 26% oder 32%. Der Bearbeitungsanteil von 10% entfällt.
Leider kann FairPlane Aufträge erst ab einer Mindestforderung von 175 € bearbeiten.
(Die Höhe der Forderung ergibt sich aus der Summe der betragsmäßigen Angaben wie zum Beispiel den Ersatzkäufen, den Reparaturkosten des Koffers, dem Zeitwert für den Koffer samt Inhalt u.s.w.)
Schadensersatzforderungen, die betragsmäßig unter 175 € liegen, werden nicht zur Bearbeitung angenommen.
Was muss ich tun?
7.3. Wir führen keine fristwahrende Meldung im Sinne des Montrealer Übereinkommens durch. Wenn keine fristwahrende Meldung erfolgt, verlieren Sie unter Umständen Ihre Ansprüche. Wir übernehmen nur Ansprüche zur gerichtlichen Durchsetzung bei denen Sie eine Meldung im Sinne des Montrealers Übereinkommens durchgeführt, und uns nachgewiesen haben. Insbesondere bei Fehlen eines ausreichenden Nachweises sind wir berechtigt, Ihren Auftrag jederzeit für die Bearbeitung abzulehnen.
ABSCHNITT VII
ZU GUTER LETZT: DIE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Jeder Vertrag braucht einen Rahmen: Hier sehen Sie, welches Recht anwendbar ist, was gilt, wenn wir verschiedener Meinung sind und wo Erfüllungsort und Gerichtsstand sind.
8. Anwendbares Recht
Welches Recht gilt?
8.1. Für sämtliche sich aus den Verträgen zwischen FairPlane und dem Auftraggeber ergebenden formellen und materiellen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucher: Hier gilt das jeweilige Recht entsprechend der zwingenden Verweisungsnormen.
Verbraucher: Hier gilt das jeweilige Recht entsprechend der zwingenden Verweisungsnormen.
9. Erfüllungsort
Was gilt bei Konflikten?
9.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen FairPlane und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossen Vertrag ist, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Firmensitz von FairPlane in 1010 Wien.
9.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Auftraggebers liegt. In diesem Fall findet 10.1. keine Anwendung.
10. Änderung und Schriftform
Was gilt bei abweichenden Vereinbarungen?
10.1. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen grundsätzlich, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst
11. Aufrechnungsverbot
11.1. Sie sind nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit von Ihnen stehen, rechtskräftig festgestellt oder von FairPlane anerkannt wurden.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.
13. Widerrufsrecht / Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/14
1010 Wien
Tel.: +4315320146
Fax: +4315320146-46
E-Mail: office@fairplane.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13.1. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.