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Flugverspätung, Flugausfall am Flughafen:
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Holen Sie sich bis zu € 600,- Entschädigung für Ihre Flugverspätung oder Flugausfall.
(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.
Flug gestrichen, verspätet, abgesagt?
Nicht auf Passagierrechte und Geld verzichten!
Wer reist, hat viel zu erzählen. Leider nicht immer von tollen Urlaubserlebnissen, sondern oft von Verspätungen und langen Wartezeiten am Flughafen.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, oder einem verpassten Anschlussflug kann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu € 600,-. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Flugstrecke.
Wenn Ihr Flug kurzfristig gestrichen worden ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten oder eine Ersatzbeförderung. In vielen Fällen zusätzlich auch noch einen Anspruch auf bis zu € 600,- Entschädigung.
All diese Rechte sind in der EU-Fluggastrechte Verordnung 261/2004 zu finden.
Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung der Fluglinie bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, es ist Schadensersatz in der Höhe von bis zu € 1.600,- zu leisten, wenn alle Fristen eingehalten werden und die entsprechenden Belege vorgelegt werden können.
Von dieser Regelung haben Sie noch nie etwas gehört?
Leider wissen immer noch zu viele Passagiere nicht über Ihre Rechte Bescheid. Sie lassen das Geld einfach bei den Fluglinien „liegen“, dabei sind Fluglinien verpflichtet unstrittige Ansprüche auszubezahlen.
Für den Einzelnen ist es oft schwer und kostenintensiv, seine Ansprüche gegen die Fluglinien alleine durchzusetzen. FairPlane unterstützt Passagiere mit auf Reiserecht spezialisierten Vertragsanwälten. Nur im Erfolgsfall wird die Provision verrechnet, Gerichts und Anwaltskosten übernimmt FairPlane.
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