Flugprobleme mit Lufthansa (LH)?
Jetzt Entschädigung einfordern!
Wir setzen Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch.
In wenigen Schritten zur Entschädigung.
In folgenden Fällen kann Anspruch auf Entschädigung bestehen:
Was steht mir bei einem Flugproblem mit Lufthansa zu?
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Flugproblemen.
Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250€, 400€ oder 600€. Der Ticketpreis spielt für die Entschädigung keine Rolle.
Auch bei einer Überbuchung(Sie haben ein gültiges Ticket, Ihnen wird aber das Boarding verweigert) oder einem verpassten Anschlussflug kann Ihnen eine Ausgleichsleistung zustehen.
Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist immer die Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung und es darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen.
Wird ihr Flug annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.
- Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
- Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattungoder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.
- Die Rechte bei Problemen mit dem Gepäck regelt das Montrealer Übereinkommen. Ist das Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren gilt es sehr kurze Fristen und unterschiedliche Meldepflichten einzuhalten, um eine Zahlung von bis zu ca. 1600 € von der Fluglinie zu erhalten.
- Wenn sich Ihr Flug verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.
Was kann ich bei einem Flugproblem mit Lufthansa tun?
Sammeln sie Beweise und dokumentieren Sie das Problem. Heben Sie alle Reiseunterlagen auf. Beachten Sie besonders bei Problemen mit dem Gepäck die unterschiedlichen und sehr kurzen Fristen.
Wissenswertes zur Fluggesellschaft Lufthansa
Historisch gesehen muss man bei der Betrachtung der Lufthansa zwischen zwei Unternehmen gleichen Namens unterscheiden. Das ursprüngliche Unternehmen wurde am 6. Januar 1926 gegründet und gehörte zu den Pionieren der kommerziellen Luftbeförderung. Mit dem Ende des 2. Weltkrieges wurde es jedoch von den alliierten Siegermächten aufgelöst und hörte damit auf zu existieren. Mehrere Versuche einer Neugründung scheiterten im Anschluss, da in den Nachkriegsjahren die Luftbeförderung in Deutschland verboten war. Erst im Jahr 1953 kam es zu Gründung der Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf, welche im folgenden Jahr in Deutsche Lufthansa AG umbenannt wurde. 1955 gründete sich zudem ein Unternehmen gleichen Namens in der DDR. Beide Gesellschaften gehörten jedoch nicht zusammen und arbeiteten unabhängig voneinander. Zu Beginn war die westdeutsche Lufthansa vollständig im staatlichen Besitz. Erst nach und nach wurden Teile privatisiert. Seit 1997 befindet sich das Unternehmen nur noch in privater Hand.
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Häufig gestellte Fragen
zu Flugproblemen mit Lufthansa