Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) regelt die Rechte der Passagiere in der EU: Verordnung (EG) Nr.261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (in der Folge kurz: EU-Verordnung 261/2004 oder Fluggastrechteverordnung)
In der EU-Verordnung 261/2004 ist geregelt, welche Unterstützungsleistungen und Entschädigungsleistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Fluggästen zu erbringen haben, wenn es sich um nachstehende Flugprobleme handelt: