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Flughafen Marseille nach Waldbränden wieder geöffnet!

Die starke Hitzewelle und starker Wind hatten die Waldbrände am Dienstag, den 8.Juni, ausgelöst durch ein brennendes Auto- rasant schnell anwachsen lassen. Mehrere hunderte Hektar Land sind verbrannt, Häuser mussten evakuiert werden und viele Menschen wurden verletzt.

Der Bürgermeister von Marseille sprach von einem Wunder, dass kein Mensch sein Leben lassen musste. Die extreme Trockenheit aufgrund der hohen Temperaturen und die starken Winde führten zu einer rasanten Ausbreitung des Brandes.

Mehrere Straßen, Tunnel, und auch der Flughafen Marseille-Provence (IATA-Code: MRS, ICAO-Code: LFML, internationaler Flughafen der französischen Stadt Marseille) mussten gesperrt werden. Es fielen zahlreiche Flüge aus. Heute, am Mittwoch den 9.07.2025 wurde der Flugbetrieb am Flughafen Marseille wieder uneingeschränkt aufgenommen.

Rechte bei Flugannullierung wegen Brand Marseille

Keine Ausgleichszahlung bei Flughafensperre wegen Brand Marseille

Muss die Fluglinie im „Normalfall“ bei einer kurzfristigen Annullierung– je nach Länge der Flugstrecke- 250, 400 oder 600 € zahlen, so entfällt der Anspruch, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Der große Brand rund um Marseille und Umgebung kann natürlich von Niemandem beeinflusst werden. Die Sperre des Flughafens in Marseille stell einen außergewöhnlichen Umstand dar. Das ist laut der EU-Fluggastrechteverordnung ein Ereignis, welches von der Fluglinie nicht positiv beeinflusst, oder abgewendet werden kann.

Betroffene Fluggäste bekommen also keine Entschädigung nach EU-VO 261/2004

Auch Hotelübernachtung bis zum neuen Abflug wegen Flughafensperre Marseille zahlt die Fluglinie

Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.

Kosten für Transfer, Übernachtung und Essen von der Fluglinie erhalten

Wird ein Flughafen wegen einem Ereignis wie dem Brand rund um Marseille gesperrt, so passiert das natürlich aufgrund der Sicherheit für passagiere, Personal und Fluggerät. Eine Flughafensperre kann dazu führen, dass Passsagiere bis zu einem Ersatzflug eine weitere Übernachtung in Marseille benötigen und auch Kosten für Essen und Trinken anfallen. Die EU-VO261/2004 sieht vor, dass bei so einem unvorhersehbaren Ereignis die Fluglinie Betreuungsleistungen gegenüber Passagieren, die ein gültiges Flugticket für einen deswegen ausgefallenen Flug haben, leisten müssen.

Rechte bei kurzfristiger Annullierung auch bei Brand Marseille

Bei einer Annullierung, die weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug von der Fluglinie bekanntgegeben wurde, besteht ein Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss den Passagieren bis zu dem Zeitpunkt des Ersatzfluges folgende Leistungen zur Verfügung stellen:

  • Transport in ein Hotel
  • Verpflegung
  • Transport vom Hotel zum Flughafen des Ersatzfluges

FairPlane Tipp: Wenn Sie als betroffener Passagier keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten Sie unbedingt alle Belege sorgfältig aufbewahren. Bei der Betreuungsleistung gibt es keine Pauschalbeträge, es wird nur das erstattet, was tatsächlich ausgegeben wurde. Alkoholische Getränke werden in der Regel nicht erstattet, auch allzu kostspielige Hotels werden nicht bezahlt. Achten Sie daher darauf Ihre Ausgaben gering zu halten. Mit den zugehörigen Belegen erhalten Sie Ihre Augaben zurück. Belegbare und angemessene Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.

Recht auf Ersatzbeförderung

Auch bei Flugausfällen wegen Sperre des Flughafens wegen Rauchentwicklung und Gefahr haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.

Ticketkosten zurück

Wenn ein Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen will oder kann, hat er das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten.

Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.

Selbst ein neues Ticket buchen bei Flugausfall

Wenn die von der Fluglinie angebotene Ersatzbeförderung nicht zeitnah erfolgt, oder für Sie unzumutbar ist, teilen Sie das der Fluglinie schriftlich mit. Suchen Sie sich selbst einen (möglichst kostengünstigen) Flug aus (gleichgültig von welcher Fluglinie), und stellen Sie der Fluglinie die Ersatzbeförderung in Rechnung.

Ticketkosten zurück

Wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen, oder können, haben Sie das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten.

Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.