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Flugverspätung bei Condor Flug DE143

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Flug mit Condor: Bis zu EUR 400 Entschädigung

Sie sind mit Condor geflogen? Der Condor Flug DE143 startet von Antalya AYT (Türkei) und fliegt nach Frankfurt am Main FRA (Deutschland). Die Flugstrecke beträgt 2.297 Kilometer. Ist der Flug DE143 verspätet oder ausgefallen, kann aufgrund dieser Entfernung Anspruch auf bis zu EUR 400 Entschädigung bestehen.

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist nicht abhängig vom bezahlten Flugpreis sondern von der Flugstrecke. Bei einem Kurzstreckenflug zwischen 0-1.500km besteht Anspruch auf EUR 250 Entschädigung. Handelt es sich um eine Mittelstrecke bis 3.500km haben Sie Anspruch auf EUR 400 und bei Langstreckenflügen über 3.500 km erhalten Sie EUR 600. Ausgenommen sind Flüge innerhalb der EU, hier liegt die maximale Auszahlungssumme bei EUR 400.

In folgenden Fällen kann Anspruch auf Entschädigung bestehen:

Geld zurück bei einer Flugverspätung für den Flug DE143

Unsere Anwälte kümmern sich gerne um Ihr Anliegen und holen bei einer Flugverspätung für den Flug DE143 eine Entschädigung zurück.

Probleme mit dem Gepäck beim Flug DE143

Ihr Koffer ist weg, beschädigt oder verloren – möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen.

MEHR ERFAHREN

Flug DE143 ist verspätet - Ihre Rechte

Ihr Flug war verspätet? Es kann bei Ihrem Condor Flug DE143 ein Anspruch auf bis zu EUR 400 Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 bestehen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Passagiere bei einer Flugverspätung einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluglinie haben. Wenn alle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Verordnung vorliegen, und auch kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, lohnt es sich, den Anspruch gleich kostenlos im FairPlane Anspruchsrechner prüfen zu lassen.

So ärgerlich eine Unregelmäßigkeit auf Flugreisen auch ist, Fluggäste haben Rechte, auf die Sie nicht verzichten sollten. Bereits ab einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort kann dem Passagier eine Entschädigungszahlung zustehen.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, wo die Fluglinie keine Zahlung leisten muss: Ereignisse, die auch durch alle zumutbaren Maßnahmen durch die Fluglinie nicht verhindert werden können. Zu denken ist hier zum Beispiel an extrem schlechte Wetterbedingungen, medizinische Notfälle oder Vogelschlag. Durch einen Vogelschlag kann das Flugzeug sehr stark beschädigt werden. Natürlich kann die Fluglinie eine aus Vogelschlag resultierende Verspätung nicht verhindern, also muss sie auch nichts zahlen, obwohl der Flug verspätet ist.

Streik gilt nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand, es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat um den Streik abzuwenden. Außerdem haben die FairPlane Vertragsanwälte auch bei Streik und Vogelschlag bereits positive Urteile und so auch die Auszahlung der Entschädigung für die Passagiere erreicht.

Wenn Sie mehr als zwei Stunden auf den Abflug warten müssen, haben Sie Anspruch auf Verpflegung durch die Fluglinie, auch, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Während der Wartezeit erhalten Sie meist Gutscheine für Getränke und Speisen. Falls diese nicht automatisch von der Fluglinie ausgegeben werden, fragen Sie danach und berufen Sie sich auf die EU-Verordnung für Fluggastrechte – und fordern Sie die Betreuungsleistungen von der Fluglinie, denn das ist alles gesetzlich geregelt.

Bestehen Sie auf Ihre Entschädigung. FairPlane hilft Ihnen mit erfahrenen Vertragsanwälten Ihre Ansprüche durchzusetzen und den Druck auf die Fluglinie zu erhöhen. Der Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluglinie ist verjährt drei Jahre nach dem betroffenen Flugdatum.

Flug DE143 ist ausgefallen - Ihre Rechte

Wurde Ihr Flug DE143 kurz vor Abflug annulliert bzw. gestrichen, können Sie Anspruch laut der EU-Fluggastrechteverordnung auf bis zu EUR 400 bestehen. Ausgleichsanspruch besteht, wenn der Flugreisende erst 0-14 Tage vor Abflug über die Flugannullierung informiert wurde und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Eine Flugannullierung liegt dann vor, wenn der gebuchte Flug nicht so durchgeführt werden kann, wie ursprünglich geplant. Auch wenn der Flug auf einen anderen Tag verlegt wird, handelt es sich um einen Flugausfall.

Entschädigung für den Flug DE143 einfordern

Mit FairPlane haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen mit erfahrenen Vertragsanwälten eine Entschädigung von Condor zu erhalten.

Wissenswertes zur Fluggesellschaft Condor

Die Flugverspätung ist bei der langen Geschichte der Condor leider immer wieder ein Problem.

Die Geschichte der Gesellschaft begann schon 1955 mit dem Zusammenschluss aus unterschiedlichen kleineren Fluggesellschaften. Danach vergrößerte sich die Fluggesellschaft durch verschiedene Erwerbe und Zusammenschlüsse mit anderen Fluggesellschaften. Schließlich bildete diese mit anderen internationalen Fluggesellschaften die Thomas Cook Airlines Group. Mittlerweile hat Thomas Cook Insolvenz angemeldet.

Bei der Flugdichte in dem heutigen nationalen und internationalen Flugverkehr dürfte die eine oder andere Flugverspätung mit Entschädigungsanspruch ohnehin unvermeidbar sein.

Flugstrecken von Condor

Condor fliegt jährlich rund 7 Millionen Kunden in rund 80 Destinationen in Europa, Asien, Afrika und Amerika. Das Unternehmen verfügt über 88 moderne und umweltfreundliche Flugzeuge mit denen das weltumspannende Flugnetz mit Kurz- und Mittelstreckenflügen bedient wird. In Deutschland startet diese in nahezu allen großen Städten wie Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hannover, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Westerland und Stuttgart. Die komfortablen Flugzeuge verfügen über die Beförderungsklassen Economy und Premium Economy. Im Sommerflugplan sind beliebte Urlaubsziele dabei wie die Türkei, Kanaren, das spanische Festland, Griechenland und seine vielfältigen Inseln oder auch Kroatien und Ägypten. Besonders beliebt bei deutschen Urlaubern ist das am meist angeflogene Ziel Palma de Mallorca, das von mehreren Flughäfen sogar täglich angeflogen wird, was zum Teil auch mache Flugverspätung beinhaltet.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Entschädigung für den Flug DE143

Berechnen Sie unverbindlich Ihren Anspruch auf Entschädigung und lassen Sie sich von erfahrenen Vertragsanwälten die Arbeit abnehmen. Kein Erfolg – Keine Kosten.