Rechte bei Nichtbeförderung
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Ihr Recht auf Entschädigung!
Sie haben einen Flug gebucht, fahren rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen, checken ein und plötzlich wird Ihnen am Gate das Boarding verweigert. Im Flugverkehr kommt es immer vor, dass ein Passagier, trotz eines gültigen Flugtickets, nicht befördert wird. Reisende sind in solch einer Situation meistens verunsichert und wissen nicht über Ihre Rechte bescheid. Lesen Sie weiter und erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur Nichtbeförderung.
Was soll ich bei einer Verweigerung der Beförderung tun?
Grund
Fragen Sie nach dem Grund der Nichtbeförderung
Dokumente
Bewahren Sie alle Dokumente sorgfältig auf
Bestätigung einholen
Lassen Sie sich den Grund der Nichtbeförderung schriftlich bestätigen
Belege
Bewahren Sie Belege gut auf, falls Ihnen infolge der Nichtbeförderung weitere Kosten entstehen
Anspruch prüfen
Nehmen Sie keine Gutscheine an und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung
Fachliche Expertise
FairPlane hilft Ihnen, eine Entschädigung bei einer Nichtbeförderung einzufordern
Rechte bei Nichtbeförderung
Fluggastrechte
Die Grundlage Ihrer Rechte ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
Anspruch
Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Sie ohne sichtbaren Grund (z.B. Überbuchung) nicht befördert werden
Entschädigungshöhe
Die Entschädigungshöhe beträgt je nach Flugdistanz zwischen 250 bis 600 Euro pro Person
Verschulden
Sind Sie selber schuld an der Nichtbeförderung, können Sie keine Entschädigung einfordern
Reisedokumente
Fluglinien dürfen Passagiere ohne gültige Reisedokumente nicht befördern
Verjährungsfrist
Der Anspruch auf Entschädigung verjährt 3 Jahre nach dem Flugdatum
Was ist eine Nichtbeförderung?
Eine Nichtbeförderung bedeutet, dass Sie trotz gültigem Ticket nicht an Bord des Flugzeuges gehen dürfen oder aus dem Flugzeug verwiesen werden. Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, ist abhängig vom Grund der Nichtbeförderung. In den meisten Fällen liegt eine Flugüberbuchung vor, in diesem Fall könnten Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung haben.
Gründe für eine Nichtbeförderung
Nicht immer besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird oder Sie aus dem Flugzeug verwiesen wurden.
Flug ist überbucht | Wurde Ihr Flug überbucht und die Fluglinie nimmt Sie trotz gültigem Ticket nicht mit, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. |
Zu spät eingecheckt | Wurde Ihnen das Boarding verweigert, weil Sie zu nicht rechtzeitig eingecheckt haben oder zu spät am Gate erschienen sind, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie aufgrund einer Zugverspätung oder einem Stau nicht rechtzeitig am Flughafen angekommen sind und deswegen Ihren Flug verpasst haben. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil der Zubringerzug eine Verspätung hatte. Hier kann Anspruch auf Entschädigung bestehen. |
„Unruly passenger“ | Wird dem Passagier die Beförderung verweigert, weil er sich aggressiv verhält oder angetrunken ist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Sogenannte “unruly passenger” dürfen vom Flug ausgeschlossen werden. |
Fehlende Einreisedokumente | Kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn Sie vor Abflug nicht über die notwendigen Einreisedokumente verfügen. Fehlt Ihnen beispielsweise das Visum für die Einreise in Ihr Zielland, darf die Fluglinie Sie nicht befördern. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes. |
Rollstuhl | Gehbehinderte Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, darf nicht die Beförderung verweigert werden. Dennoch ist es in solchen Situationen wichtig, dass Sie die Fluglinie rechtzeitig vor Abflug darüber in Kenntnis setzen. |
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Entschädigung bei Nichtbeförderung
Die Rechte von Passagieren bei einer Nichtbeförderung werden von der EU-Fluggastrechteverordnung 241/2004 geregelt. Wird Ihnen ohne ersichtlichen Grund das Boarding verweigert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Bei einer Nichtbeförderung ist es nicht relevant, wann Sie tatsächlich am Zielort angekommen sind. Die Höhe der Entschädigung ist nicht abhängig vom Ticketpreis, sondern von der Flugdistanz.
Höhe der Entschädigung bei Nichtbeförderung
Die Höhe der Entschädigung wird in der Fluggastrechteverordnung geregelt und berechnet sich nicht nach dem gezahlten Ticketpreis, sondern nach der gebuchten Flugstrecke.
(Kurzstrecke bis 1.500 km)
(Mittelstrecke bis 3.500 km)
(Langstrecke mehr als 3.500 km)
* Flüge innerhalb Europa mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.
Wie erhalte ich eine Entschädigung bei einer Nichtbeförderung?
Wurde Ihr Flug überbucht und Sie können deswegen nicht mitfliegen, prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung unverbindlich mit unserem Anspruchsrechner. Bei uns können Sie einfach und ohne Risiko Ihre Ausgleichszahlung für Ihre Nichtbeförderung einfordern. Sie erhalten anwaltliche Vertretung ohne Kostenrisiko und haben keinen weiteren Aufwand.
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