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Die Fluggastrecht experten

Mit FairPlane einfach Recht haben

Vom Startup zum Durchstarter der Fluggastrechteportale

Wir setzen Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch.

Ihr Recht auf Entschädigung!

Mag. Michael Flandorfer (FairPlane Mitgründer): “Als wir im Jahr 2011 gestartet sind, waren die Fluggastrechte eine große Unbekannte in den Köpfen der Reisenden. Unser Ziel war es, so viel Information und Hilfestellung für Reisende zur Verfügung zu stellen, dass jeder rasch, unkompliziert und ohne Kostenrisiko zu seinem Recht kommt. Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten. Schließlich hat nicht jeder den langen, und vor allem finanziellen Atem, gegen eine Fluglinie vorzugehen. Wir wollten eine einfache Online-Eingabe des Reiseproblems entwickeln und eine professionelle juristische Bearbeitung ohne Kostenrisiko für betroffene Passagiere ermöglichen.
Die Fluggastrechte scheinen recht einfach, aber gegen die Fluglinien ist ein berechtigter Anspruch in vielen Fallkonstellationen fast nur mit juristischer Unterstützung durchsetzbar. Wir haben seit unserer Gründung schon viele der angestrebten Ziele erreicht, aber politische Veränderungen und die damit verbundenen Änderungen der Gesetzgebung bedürfen Wachsamkeit und stetiger Weiterentwicklung. Unsere Aufgabe als Anwalt und Bewahrer der Passagierrechte nehmen wir mit ungebrochenem Elan wahr.


Bis heute haben wir uns zu einem führenden Reiserecht-Portal entwickelt.

Wir sind stolz darauf, dass sich im Monat über 6000 Reisende auf unseren Service verlassen und wir Ihnen mit unserem Know-how und der jahrelangen Erfahrung rasch zu Ihrem Recht verhelfen können!

Wir wollen es Flugreisenden so einfach wie möglich machen, zu Ihrem Recht zu kommen. Daher helfen wir betroffenen Passagieren unkompliziert bei Flugproblemen zur Entschädigung.

Unser Ziel: Stärkung der Verbraucherrechte – Durchsetzung von Ansprüchen für Betroffene ohne Kostenrisiko

Wir wissen, dass Zeit heutzutage Mangelware ist. Daher kann man bei FairPlane innerhalb weniger Minuten die Online-Eingabe erledigen und sogar nötige Dokumente unterschreiben und hochladen. Egal ob man noch am Flughafen festsitzt, oder schon gemütlich Zuhause auf der Couch liegt. Sie können einfach und überall Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und fordern mit erfahrenen Vertragsanwälten Ihre Entschädigung ein.

Wir stärken die Verbraucherrechte

Passagiere brauchen professionelle Unterstützung und müssen sich auf einen Anbieter verlassen können. Auch wenn für die Durchsetzung eines Anspruchs Klage eingebracht werden muss und ein Gerichtsverfahren geführt werden muss, es bleibt bei der reinen Erfolgsprovision. Im Zuge der geführten Verfahren konnten schon einige EuGH-Urteile, welche die Rechte der Konsumenten gestärkt haben, erreicht werden. FairPlane nimmt damit auch die Rolle eines Verbraucherschutz-Portals ein, denn durch die EuGH Urteile wird mehr Rechtssicherheit, hinsichtlich der Auslegung der EU-VO 261/2004 für die Verbraucher erzielt.

Wir bleiben bei der vereinbarten Erfolgsprovision

Sein Recht selbst im Alleingang durchzusetzen ist schwer und mit erheblichem Aufwand verbunden. Einen Anwalt zu beauftragen, bedeutet wiederum ein hohes Kostenrisiko tragen zu müssen. Bei FairPlane erhalten Sie anwaltliche Vertretung ohne Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision zwischen 24 und 35% (inkl MwSt.) von der Entschädigung abgezogen. Das unterscheidet FairPlane von anderen Portalen, die zwar eine ähnliche Dienstleistung anbieten, aber häufig nach dem Inkasso-Prinzip arbeiten. Das heißt, dass für eine Auszahlung der Entschädigung an den Kunden Inkassobüros beauftragt werden, die in der Allgemeinheit den Ruf der “Geldeintreiber” haben. Diese gehen nach Einschätzung von FairPlane häufig Vergleiche mit Fluggesellschaften ein, um keinen Prozess mit einem entsprechenden Risiko zu führen. Im Ergebnis bedeutet ein Vergleich jedoch, dass der Kunde nicht die gesamte Entschädigung, sondern eine geringere Summe erhält. Einige Anbieter verlangen bei einer juristischen Durchsetzung zusätzlich zu den vereinbarten Kosten eine “Durchsetzungsgebühr” von ihren Kunden. Es kann daher teurer werden, als anfangs vermutet. Eine solche intransparente Vorgehensweise lehnt FairPlane ab.

Prof. Dr. Ronald Schmid

Unternehmenssprecher von FairPlane

Prof. Dr. Ronald Schmid, geboren 1949, befasst sich sowohl als Rechtsanwalt als auch als Wissenschaftler seit über 30 Jahren intensiv mit dem internationalen und europäischen Luftrecht. Bekannt wurde er insbesondere durch das für die Passagiere wegweisende sogenannte „Sturgeon-Urteil“ gegen die Fluggesellschaft Condor: Auf sein Betreiben hat der Europäische Gerichtshof 2009 entschieden, dass Verspätungen rechtlich der Annullierung gleichzustellen sind und die Luftfahrtunternehmen deshalb auch bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Prof. Schmid fungiert unter anderem als Mitherausgeber der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ und ist Mitherausgeber des „Frankfurter Kommentars zum Luftverkehrsrecht“ und des „Fluggastrechte-Kommentars“. Zudem ist er seit 1999 Honorarprofessor an der Technischen Universität Darmstadt und der Technischen Universität Dresden und hielt dort zu den Themen Luftverkehrsrecht und Reiserecht Lehrveranstaltungen. Er war im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben zur Durchsetzung von Fluggastrechten auch als Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages tätig.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Georg August-Universität in Göttingen 1983 promovierte Prof. Schmid bei Prof. Dr. Edgar Ruhwedel an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main über ein Luftfahrt-Thema zur Haftung von Luftfahrtunternehmen.

Von 1992 bis 2007 war Prof. Schmid Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V., die er mitbegründete. Zwischen 1988 und 2003 leitete er zudem die Bereiche Recht & Personal beim deutschen Charterflug Unternehmen Aero Lloyd.