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Streik Lufthansa Kabinenpersonal!

Es wird also weiter gestreikt, die Meldungen zu Streiks im Flugverkehr in Deutschland werden inflationär. Die Kabinengewerkschaft UFO hat für Morgen und Übermorgen das Lufthansa Kabinenpersonal (rund 19.000 Beschäftigte) zum Streik aufgerufen. Es werden 100.000 Passagiere betroffen sein.

Frankfurt Flughafen, Dienstag 12. März: Abflüge von 4 bis 23 Uhr werden bestreikt.

München Flughafen, Mittwoch 13. März: Abflüge werden von 4 bis 23 Uhr werden bestreikt.

Welche Rechte bei Streik Lufthansa Kabinenpersonal?

  • Entschädigung bis zu 600 €, je nach Flugstrecke
  • Recht auf Betreuungsleistung
  • Ersatzbeförderung oder Ticketkosten Erstattung
  • Frühestmögliche Beförderung zum ersten Abflugort

Entschädigung nach EU-VO!

Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor.

Geben Sie Ihren betroffenen Flug einfach zur Prüfung bei FairPlane ein.

Der Streik des Lufthansa Kabinenpersonals ist nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. Die Fluglinie muss beweisen, dass Sie alle Maßnahmen ergriffen hat um das Ereignis, den Streik, abzuwenden.

FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid: „Der EuGH hat in zahlreichen Entscheidungen manche Streiks eben nicht als außergewöhnliche Umstände beurteilt. Auch bei diesem Streik des Kabinenpersonals können Passagiere mit einer Ausgleichszahlung rechnen.“

Betreuungsleistung

Ab einer zweistündigen Verspätung haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.

Auch Hotelübernachtung bis zum Abflug zahlt die Fluglinie: Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.

FairPlane Tipp: Wenn Sie keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren werden. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.

Recht auf Ersatzbeförderung

Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.

Selbst ein neues Ticket buchen

Wenn die von der Fluglinie angebotene Ersatzbeförderung nicht zeitnah erfolgt, oder für Sie unzumutbar ist, teilen Sie das der Fluglinie schriftlich mit. Suchen Sie sich selbst einen (möglichst kostengünstigen) Flug aus (gleichgültig von welcher Fluglinie), und stellen Sie der Fluglinie die Ersatzbeförderung in Rechnung.

Ticketkosten zurückerhalten

Wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, haben Sie das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge bezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen. Beides kann man nicht fordern.