Die EU-Verordnung 261/2004 sieht Ausgleichszahlungen und viele weitere Rechte für Passagiere vor. Annullierte Flüge waren 2022 das häufigste Problem.
Im Jahr 2022 hat der Flugbetrieb nach den von Corona geprägten Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Vor der Corona Pandemie waren Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden meist der Grund für Ärger auf Flugreisen. Im Jahr 2022 war die Annullierung das am häufigsten auftretende Problem.
Das waren die Gründe für Flugprobleme 2022
Unzumutbares Warten am Flughafen!
Zahlreiche Flüge wurden kurzfristig gestrichen. Leidtragende waren die Reisenden. Viele Passagiere haben erst am Flughafen selbst von der Annullierung erfahren. In der Hoffnung auf einen Ersatzflug haben viele unserer Kunden stundenlang am Flughafen ausgeharrt und vergeblich gewartet. Vor allem mit Kleinkindern war dieser Umstand kaum erträglich. Statt endlich am Strand gelandet zu sein, sind die Urlauber am Flughafen „gestrandet“.
Das waren die Fluglinien mit den meisten Problemen 2022
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Fluglinien nicht erreichbar!
Den größten Unmut bei betroffenen Passagieren stellte das „Abtauchen“ der Fluglinien dar. Hotlines waren ewig besetzt, oder man fiel nach langem Warten einfach aus der Telefonschleife. Keine Hilfe der Airlines in Sicht. Die Schalter am Flughafen waren entweder erst gar nicht besetzt, oder die Warteschlangen davor unendlich lange.
Für FairPlane eine unzumutbare Situation für Reisende. Die Fluglinie annulliert den lang ersehnten Flug in den Urlaub, hält also den Beförderungsvertrag nicht ein und ist dann nicht erreichbar. Hinzu kommt neben dem ganzen Ärger natürlich auch die finanzielle Belastung. Die Flugtickets wurden schon lange im Vorhinein komplett bezahlt, und nun ist der Flug einfach gestrichen! Bereits seit vielen Jahren fordert FairPlane, dass Flugtickets erst kurz vor Antritt der Reise bezahlt werden sollen. So sind Passagiere auch vor einer Insolvenz der Airline besser geschützt.
Bei diesen Fluglinien gab es 2022 die meisten Probleme
Auf eigene Faust einen neuen Flug buchen?
Viele betroffene Passagiere haben in dieser ausweglosen Situation einen neuen, viel teureren Flug gebucht, um doch noch Ihr Urlaubsziel zu erreichen. Die wichtigste Frage: Wer zahlt diesen neuen Flug?
Wichtig ist bei der Buchung eines Ersatzfluges die Richtige Vorgehensweise
- Informationen der Fluglinie über die Annullierung lesen und angebotene Angebote für einen Ersatzflug, der in Ihre Reiseplanung passt, annehmen.
- Ist der angebotene Flug nicht zumutbar, teilen Sie das der Fluglinie auch mit. Recherchieren Sie selbst, ob es von anderen Fluglinien einen passenden Flug für Sie gibt, und weisen Sie die Airline darauf hin.
- Wenn die Fluglinie nicht einlenkt, den Flug buchen und die Airline davon in Kenntnis setzen. Rechnung aufbewahren!
Fairplane-Tipp:
Einen neu gebuchten Flug muss die Fluglinie dann zahlen. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Fluglinie verpflichtet, Passagiere ab einer Flugzeitänderung von 2 Stunden aktiv zu informieren.
Die Fluglinie hat Sie informiert und bietet Stornierung und Ticketkostenrückerstattung an-VORSICHT!
Viele Kunden wurden erst kurz vor dem Abflug über die Annullierung des Fluges informiert. In den standardisierten Schreiben werden dem Passagier dann folgende Möglichkeiten angeboten:
- „kostenlose“ Umbuchung auf einen neuen Flug
- Meist gibt es zu diesem Zeitpunkt keine passenden Flüge mehr und der geplante Urlaub muss verschoben werden.
- Flug stornieren und Ticketkostenrückerstattung
- Wenn Sie einer Ticketkostenrückerstattung zustimmen, verlieren Sie den Anspruch auf eine (meist viel teurere) Ersatzbeförderung
Zum besseren Verständnis dieser Schreiben lesen Sie unseren Ratgeber Stornofalle bei Lufthansa.
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Die EU-Verordnung sieht folgende Ansprüche bei kurzfristigen Annullierungen vor:
-
Ticketkostenrückerstattung
-
eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
-
einen Rückflug zum ersten Abflugort
Fairplane-Tipp:
Das sind Ihre Rechte bei kurzfristigen Annullierungen
- Ausgleichszahlung
- Wenn die Fluglinie den Passagier weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EU261/2004) bestehen. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 250, 400 oder 600 Euro und richtet sich nach der Länge der Flugstrecke.
- Nur beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen muss die Fluglinie die Ausgleichszahlung nicht leisten.
- Zusätzlich
- zu der Ausgleichszahlung Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, oder einen Rückflug zum ersten Abflugort.
- Betreuungsleistungen
- Während der Wartezeit auf einen Ersatzflug muss die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen: Speisen, Getränke, Unterbringung in einem Hotel, Fahrt vom und zum Flughafen. Meist erhalten betroffene Passagiere Gutscheine von der Airline.
Fairplane-Tipp:
Müssen diese Ausgaben selbst bezahlt werden, können die Ausgaben bei der Fluglinie zur Erstattung eingereicht werden. Daher sollten alle Belege für zusätzliche Ausgaben gut aufbewahrt werden.
Wir von FairPlane raten allen betroffenen Passagieren, diese Ansprüche geltend zu machen und nicht auf Ausgleichszahlungen zu verzichten.
Hier eine übersichtliche Darstellung Ihrer Rechte bei Flugzeitänderung und Flugausfall.
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Wie lange kann man Ansprüche gegen die Fluglinie geltend machen?
Die Ansprüche verjähren erst drei Jahre nach dem Schadensereignis.
Wir sind seit 2011 als Fluggastrechteportal in Deutschland und Österreich tätig. Alle Aufträge werden von Vertragsanwälten bearbeitet. Sie als Kunde tragen kein Prozessrisiko, dieses wird von FairPlane übernommen. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung wird eine Erfolgsprovision vom ausbezahlten Betrag abgezogen.