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Flug storniert wegen Corona? Rückerstattung Flugticket und Entschädigung

Das Jahr 2020 war von Corona geprägt. Viele lange im Vorhinein gebuchte Flugreisen wurden abgesagt oder verschoben. Bei der Flugbuchung wusste noch niemand, dass eines unserer liebsten Hobbys, das Reisen, nicht mehr so stattfinden konnte, wie wir es gewohnt waren. Das Coronavirus hat alle Reisepläne durchkreuzt. Viele Flugreisende wollten lieber eine Stornierung als eine Reise ins Ungewisse. Leider muss bereits beim Kauf des Flugtickets der gesamte Ticketpreis bezahlt werden. Seit Beginn der Pandemie hatten daher die Fluglinien unser Geld und wir selbst keinen Urlaub.Viele Airlines locken die Flugreisenden bereits mit günstigen Flügen für das Jahr 2021. Aber was passiert, wenn der Flug gestrichen wird und wie bekommt man den Ticketpreis wieder von der Fluggesellschaft zurück?Klar ist, dass für die nicht erbrachte Leistung das Geld für die Flugreise rückerstattet werden muss, aber das klappte, trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung im allgemeinen Chaos der Pandemie nicht wirklich. Wir von FairPlane wollen hier einen kurzen Überblick über das Thema geben. Was sind Ihre Rechte bei Flugstornierung und Annullierung. Wie kommen Sie wieder zu Ihrem Geld, und was tun, wenn sich die Fluglinie taub stellt und auf kein Schreiben reagiert? FairPlane hilft mit dem Service TicketRefund bei der Erstattung des Ticketpreises mit erfahrenen Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko.Dass Flüge storniert werden, ist keine Seltenheit. Manchmal ist die Auslastung zu gering und der Flug wird gestrichen, ein anderes Mal gibt es technische Probleme, oder aber wie letztes Jahr Reiseverbote aufgrund der weltweiten Corona Pandemie. Für Sie als Reisender ist der Grund meist unerheblich, denn das Ergebnis ist Ärger, zahlreiche Telefonate aber auch die Frage, wie Sie nun zu Ihrem Urlaubsziel kommen, ohne hohe Kosten auf sich nehmen zu müssen. Wenn der Flug annulliert wurde beginnen die Probleme und der Ärger erst.Wenn ein Flug ausfällt ist es für den Reisenden mehr als unangenehm. Viele Passagiere kennen ihre Rechte nicht und nehmen alles einfach hin. Die EU-Fluggastrechte Verordnung 261/2004 gilt für alle Flugreisen, die in der Europäischen Union beginnen, oder von einer europäischen Fluglinie aus dem EU- Ausland starten und sind Europarecht und in Geltung. Man sollte nicht auf seine Rechte verzichten und den Flugausfall nicht reaktionslos hinnehmen. Die Fluggesellschaft hat auch Pflichten, die sie erfüllen muss.

Storniert die Fluglinie Ihren Flug, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ODER eine Ersatzbeförderung (die Fluglinie stellt Ihnen eine andere, für Sie annehmbare Beförderung zur Verfügung). Bis zu dem verspäteten Abflug haben Sie Anspruch auf Verpflegung, Getränke und Übernachtungen (Anwendung der Verordnung 261/2004 für Betreuungsleistungen). Diese Kosten sind direkt von der Fluglinie zu zahlen. Daneben könnten Sie auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben (250 €-400 € oder 600 €, je nach der Länge der Flugstrecke), es kommt darauf an, wann Sie von der Fluglinie über die Stornierung informiert worden sind.

  • Wurde Ihr Flug von der Fluggesellschaft annulliert, können Sie Ihre gesamten Ticketkosten (Sitzplatzreservierung, Gepäckzuschlag, Essensbuchung) von der Fluggesellschaft zurückfordern. Die Erstattung des Flugpreises sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Diese Frist wird in der EU-VO für die Erstattung angeführt.
  • Die Fluglinie muss alle Fluggäste von dem Flugausfall verständigen, behalten Sie Ihr Postfach daher im Auge und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Nachrichten.
  • Speichern Sie alle Nachrichten der Fluglinie über die Stornierung und Ihre Buchungsunterlagen, diese dienen als Beweis. Mit diesen Unterlagen schreiben Sie die Fluglinie an und fordern unter Berufung auf die EU-VO 261/2004 Ihre Ticketkosten zurück.

ACHTUNG!

Bei vielen online-Buchungen verschwinden Unterlagen wie die Buchungsbestätigung oder das elektronische Ticket nachträglich! Machen Sie Screenshots um alle Vorgänge zu dokumentieren. Nur mit ausreichenden Unterlagen kann eine Erstattung gelingen und Sie bekommen ihr Geld für den Flugausfall zurück.

 

Hier können Sie kostenfrei überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises haben.Viele Menschen wollen ihren bereits gebuchten Flug wegen des Coronavirus stornieren. Wer will schon mitten in der Corona Pandemie fliegen? Oft hat die Buchung ja noch lange Zeit vor dem Corona Virus stattgefunden. Die Ausbreitung der neuen Corona Mutation B.1.1.7 macht die Aussichten auf Reisen in der Zukunft auch nicht rosiger. An vielen Grenzen bestehen Einreiseverbote, oder die Einreise bringt mehrere Tage Quarantäne mit sich. Aktuelle Informationen können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes jederzeit abrufen.Wenn Sie Ihre Buchung selbst stornieren, gelten die Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages mit dem Luftfahrtunternehmen (AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen). Viele Fluglinien bieten seit Corona kulanzhalber die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung an. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie leider nur die Steuern und Gebühren zurückverlangen, den gesamten Flugpreis erhalten Sie nicht zurück.

FairPlane Tipp:

Senden Sie einen eingeschriebenen Brief an die Fluglinie. Diesem Brief legen Sie Ihre Buchungsbestätigung und Ihr Storno Schreiben bei. Fordern Sie die Fluggesellschaft unter Angabe Ihrer Kontonummer auf, Ihnen die Steuern und Gebühren für die nicht angetretene Flugreise zurückzuerstatten. Schließlich haben Sie dieses Geld für ihr Flugticket schon lange vorgestreckt und keinen Flug dafür bekommen. Fordern Sie ihr Geld zurück!Viele Luftfahrtunternehmen ändern die ursprünglichen Flugzeiten oder aber auch den Tag des Abfluges oder Rückfluges nachträglich. Neue Flugzeiten können Sie auch ablehnen. Wenn die neuen Flugzeiten für Sie unannehmbar sind, teilen Sie der Fluglinie schriftlich mit, dass Sie vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, und die Tickets zurückerstattet haben wollen. Wenn der Flug mehr als einen Tag nach hinten oder vorne verlegt wird, wird es leichter sein zu argumentieren, als das bei einer Verschiebung von zwei Stunden der Fall ist. Auch hier gilt: lassen Sie sich nicht mit einem Gutschein vertrösten, bestehen Sie auf Rückerstattung in bar!Wenn die Airline Ihren Flug storniert hat, und Sie wollen einen anderen Flug nehmen, damit Sie ihr Ziel erreichen, können Sie auch eine Ersatzbeförderung von der Fluglinie fordern. Meist ist ein kurzfristig gebuchter Trip natürlich wesentlich teurer, als ein lange im Vorhinein gebuchtes Ticket. Daher kann es für Sie günstiger sein eine Ersatzbeförderung in Anspruch zu nehmen, als sich die Ticketkosten zurückerstatten zu lassen. Auch eine andere Airline als Anbieter kommt dafür in Frage.

  • Kontaktieren Sie die Fluglinie und fordern Sie auf, dass Ihnen neue Tickets zur Verfügung gestellt werden.
  • Erwähnen Sie, dass Sie eine Ersatzbeförderung wünschen, die laut EU-VO kostenfrei für Sie ist, da das bereits bezahlte Ticket ja von der Fluglinie gecancelt worden ist. Die Fluglinie muss Ihnen ein neues Ticket ohne weitere Kosten ausstellen.
  • Wenn Sie die Fluglinie nicht erreichen, oder kein neuer Flugschein ausgestellt wird, können Sie selbst eine Buchung vornehmen und die Erstattung dann von der Fluglinie fordern. Bitte beachten Sie, dass dieser Weg mit einem großen Aufwand und Risiko verbunden sein kann, da Sie vielleicht auch rechtliche Schritte bis zur Zahlung einleiten müssen.

Achtung! Sie sind verpflichtet, die Fluglinie zu einer Umbuchung auf einen Ersatzflug aufzufordern, wenn Sie gleich selbst buchen könnten Sie auf den Kosten sitzenbleiben.

§ Juristische Info
EU-VO 261/2004 Artikel 8: Anspruch auf Erstattung oder anderweitige BeförderungWenn sie von einer Flugstornierung, Flugannullierung betroffen sind, kann es NEBEN der Rückerstattung der Ticketkosten auch einen Anspruch auf Entschädigung nach E-VO 261/2004 geben.

  • Die Fluglinie informiert Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflugdatum Ihrer Reise über geänderte Flugzeiten: Sie müssen diese Änderungen hinnehmen und es besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
  • Sie werden mehr als sieben Tage aber höchstens 14 Tage vor dem Abflug von neuen Flugzeiten informiert. Wenn Sie mehr als zwei Stunden früher abfliegen oder mehr als vier Stunden später ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung.
  • Die Fluglinie teilt Ihnen erst 7 Tage vor dem Abflug die neuen Flugzeiten mit: Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Abflug mehr als eine Stunde früher stattfindet, oder die Ankunft der Reise mehr als zwei Stunden später stattfindet.

In der EU-VO ist die Entschädigung für Passagiere geregelt. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Strecke und ist nicht vom Ticketpreis abhängig. Auch bei einem Flugausfall kann Ihnen eine Ausgleichszahlung zustehen, je nachdem WANN Sie von der Änderung informiert worden sind.Wenn die Flugzeitänderung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist, muss die Fluglinie keine Zahlung an den Passagier leisten.

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die die Fluglinie trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern kann. Zum Beispiel politische Unruhen, Naturereignisse, aber auch eine Pandemie aufgrund des Corona Virus. Das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes muss vom Gericht beurteilt werden.

FairPlane Tipp:

FairPlane Tipp: Oft verwenden Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände als Ausrede, um einer Zahlungspflicht zu entgehen. Werden Flüge storniert, die nach Ausbruch der Pandemie geplant worden sind, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, denn meist werden die Flüge aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen. Covid 19 kann also nicht ewig als Ausrede herhalten. Flugreisende sollten nicht auf Ihr Recht verzichten und Ihre Ticketkosten zurück fordern!

 

Hier können Sie kostenfrei prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnteWenn die Fluglinie die Flugreise storniert oder annulliert, werden den Passagieren meist Gutscheine angeboten, mit denen man dann zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Flugreise buchen kann. Eine Pflicht zur Annahme dieses Gutscheins besteht nicht. Fluglinien stellen oft auch Gutscheine mit einem höheren Betrag als den ursprünglichen Ticketkosten in Aussicht, damit sie keine Rückerstattung zahlen müssen. Mit dieser Taktik ersparen sich Fluggesellschaften Milliarden von Euro und bleiben liquid. Gesetzlich ist die Fluglinie aber zur Rückerstattung in bar verpflichtet.

Der Ticketpreis muss komplett erstattet werden, den Flugausfall hat ja die Airline selbst verursacht. FairPlane Tipp: lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen, sondern bestehen Sie auf Rückzahlung in bar.Wenn die Fluggesellschaft zahlungsunfähig wird, ist der Gutschein wertlos.Den Gutschein können Sie nur bei einer Fluglinie verwenden, damit sind Sie stark an dieses Angebot gebunden und können nicht den billigsten Flug buchen.Überlegen Sie gut ob Sie den Flug selbst stornieren. Sie bekommen nur Steuern und Gebühren zurück!Unter welchen Voraussetzungen man in Zukunft reisen kann ist noch ungewiss. Momentan stabile Destinationen können wenige Wochen nach der Flugticketbuchung bereits zum Risikogebiet erklärt werden, oder die Einreisebeschränkungen lassen eine Landung gar nicht zu. Einige Fluglinien wollen zukünftig nur bereits gegen Corona geimpfte Fluggäste befördern. Dies hat die australische Fluglinie Qantas vor einiger Zeit bekannt gegeben.

  • Informieren Sie sich VOR der Buchung, ob die Fluglinie eine kostenlose Umbuchung zulässt. Vorsicht! Kontrollieren Sie, ob das auch gilt, falls Sie Ihren neuen Flug in einer anderen Buchungsklasse buchen wollen.
  • Lesen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Abschnitt über die Stornobestimmungen genau durch und entscheiden Sie erst dann, ob eine Buchung sinnvoll ist.
  • Wenn die Fluglinie ihren Flug storniert, fordern Sie Ihre Ticketkosten zurück, oder bestehen Sie auf einer Ersatzbeförderung. Entscheiden Sie sich für die Variante, die für Sie am günstigsten ist.
  • Heben Sie alle Unterlagen und Nachrichten der Fluglinie sorgfältig auf.

FairPlane Tipp:

Viele Fluglinien senden keine Rechnung, oder Buchungsbestätigung. Meist sind diese Informationen nur online verfügbar. Machen Sie sofort nach Ihrer Buchung Screenshots der Buchung und Ihrer Flugzeiten. So können Sie beweisen, dass der Flug geändert wurde. Wir haben leider schon sehr oft erlebt, dass nach einer Änderung der Flugzeiten oder Stornierung Daten auf dem Konto der Buchung nicht mehr verfügbar waren.
FairPlane hilft Ihnen bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Sollten Sie Aufgrund einer Flugverspätung Ihren Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch auf Ersatzzahlungen.
FairPlane ist ein führendes Fluggastrechteportal und unterstützt Passagiere bei der Verfolgung Ihrer Forderungen gegen Fluglinien. Laut EU-VO kann Passagieren bei Verspätungen, Überbuchung oder Annullierung eines Fluges eine Entschädigung zustehen. Leider ist es als Verbraucher oft aussichtslos eine Zahlung von der Fluglinie zu erhalten. FairPlane bringt die Konsumenten auf Augenhöhe mit den Fluglinien. Die Bearbeitung erledigen erfahrene Vertragsanwälte. Sie kümmern sich um alles und gehen notfalls auch vor Gericht. Nur im Erfolgsfall wird den Fluggästen eine Provision in Rechnung gestellt. Der neue Service TicketRefund wurde kurz nach dem Ausbruch der Pandemie ins Leben gerufen. Alle Fälle von Flugausfällen werden von erfahrenen Vertragsanwälten bearbeitet, die auf Reiserecht spezialisiert sind. Nur wenn der Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird, zahlt der Kunde eine Erfolgsprovision. Der Fluggast ist ohne die Hilfe von Rechtsanwältinnen oder einer Rechtsabteilung meist auf aussichtslosem Posten.

Weitere interessante Rechtsthemen können Sie auf unserer Homepage nachlesen.Die Beauftragung oder kostenlose Überprüfung von Ansprüchen kann in wenigen Minuten online erledigt werden.Gerne können Sie auch per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen:

Ticketkostenrückerstattung:
office@ticketrefund.de
https://ticketrefund.de/

Entschädigung für Flugverspätung, Annullierung, verpassten Anschlussflug:
office@fairplane.de 
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