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Die Reiseflughöhe erreicht? Viele Passagiere sind nicht abgehoben!

Die Reiseflughöhe erreicht? Viele Passagiere sind nicht abgehoben!

Nach dem Flug-Chaos in diesem Jahr sieht FairPlane die Politik am Zug.

Wien/Wiesbaden (OTS) – Schon kleine Maßnahmen könnten große Verbesserungen für Verbraucher bringen. Der Anfang des Übels begann mit der Air Berlin Insolvenz. Viele Fluglinien wollten die profitabelsten Strecken selbst übernehmen – was zu einer absurden Dichte von Abflügen auf einzelnen Strecken, und zu erbittertem Preisdumping bei den Tickets führte. Was bei diesem ambitionierten Unterfangen aber fehlte, war ausreichend Personal, Fluggerät und finanzielle Reserven. Das Resultat in diesem Jahr: Unzählige Verspätungen, Annullierungen, weitere Insolvenzen sowie massenhaft verärgerte und geschädigte Passagiere.

Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher:„Leidtragende sind wieder einmal die Verbraucher! Der Luftfahrtgipfel in Hamburg war ein Schritt in die richtige Richtung, aber nun müssen auch Taten folgen. Es werden in naher Zukunft möglicherweise weitere Airlines Insolvenz anmelden. Wenn ihnen „Eigenverwaltung“ gewährt wird, bedeutet das, dass sie weiterfliegen. Das Risiko: Wird dann das Insolvenzverfahren eröffnet, stehen die Kunden u.U. ohne Entschädigungszahlung da. Wie bei der Insolvenz von Air Berlin, Niki oder vielleicht bald bei Small Planet.

Nur dann wäre der Verbraucher geschützt. Schließlich zahlt der Passagier den Preis für den Flugschein lange im Voraus! Dass ein solcher Schutz notwendig ist, kann nach den Erfahrungen in diesem Jahr nicht mehr ernsthaft bestritten werden. Für Pauschalreisen besteht seit Langem eine solche Sicherung.“

„Leider ist die gezielte Nichtinformation oder Nichtreaktion der Fluglinien oft „Taktik“ der Luftfahrtunternehmen, mit der Absicht, dem Fluggast so lange Steine in den Weg zu legen, bis er entmutigt oder zermürbt aufgibt und auf seine Ausgleichszahlung verzichtet. An die staatlich eingerichteten nationalen Schlichtungsstellen (afp, söp) kann sich der Verbraucher derzeit erst sechs Wochen nach der Kontaktaufnahme mit der Fluglinie wenden.

Wir fordern daher eine gesetzlich normierte Pflicht der Fluglinien, binnen zwei oder drei Wochen nach Zugang des Anspruchsschreibens dem Fluggast substantiell zu antworten. Wenn nach der Frist ohne sachlich rechtfertigenden Grund nicht reagiert wird, sollte die Durchsetzungsstelle zwingend ein Bußgeld verhängen müssen. Dieses sollte: „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein (siehe Art. 16 Abs.3 Fluggastrechte-Verordnung).

Die genannte Frist scheint uns ausreichend und zumutbar zu sein, da im digitalen Zeitalter ein Luftfahrtunternehmen in der Regel binnen kurzer Zeit in der Lage ist, sich alle, für eine Beurteilung des Anspruchs notwendigen Informationen rasch zu beschaffen.“

Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer: „Wir von FairPlane fordern daher die zuständigen Politiker auf, im Sinne des Verbraucherschutzes neue Gesetze zu erarbeiten oder die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dementsprechend zu erweitern. Die Fluglinien investieren viel Geld in den Ausbau Ihres Streckennetzes, wirtschaftlicher Wettbewerb darf aber nicht auf dem Rücken der Flugpassagiere ausgetragen werden.“

Rückfragen & Kontakt:

Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation

hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 – 58
Mobil.: +43 699 10 77 95 92