Nach einer langen Verspätung oder einem annullierten Flug bist du endlich zu Hause und findest im E-Mail-Postfach einen vermeintlich großzügigen Gutschein der Airline. Das wirkt zunächst wie eine faire Entschädigung. Tatsächlich ist ein Gutschein jedoch oft deutlich weniger wert als der Betrag, der dir nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zusteht. Genau an diesem Punkt verzichten viele unbewusst auf bares Geld.
Kurzüberblick: Gutschein oder Geld – was ist für dich besser?
- In vielen Fällen steht dir eine Geldzahlung zu, nicht nur ein Gutschein.
- Gutscheine sind oft an Bedingungen geknüpft (Fristen, Airline-Bindung, Nicht-übertragbarkeit).
- Mit FairPlane prüfst du deinen Anspruch in wenigen Minuten online, ohne Kostenrisiko.ine Provision fällt nur im Erfolgsfall an.
Muss ich den Gutschein der Airline überhaupt annehmen?
Nach EU-Recht steht dir grundsätzlich eine Geldentschädigung zu. Wenn dir die Airline nach
einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung lediglich einen Gutschein anbietet, ist
der Fall damit also keineswegs automatisch erledigt. Unter den Voraussetzungen der EU-
Fluggastrechte-Verordnung hast du Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung von bis
zu 600 Euro – abhängig von der Flugstrecke und sofern keine „außergewöhnlichen
Umstände“ vorliegen. Ein Gutschein ist in diesem Fall lediglich ein Angebot der Airline, nicht
aber etwas, das du annehmen musst.
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Warum ein Gutschein oft die schlechtere Wahl ist
Typische Nachteile von Airline-Gutscheinen:
- Befristete Gültigkeit: Oft musst du den Gutschein innerhalb eines bestimmten Zeitraums einlösen.
- Bindung an eine Airline: Der Gutschein gilt meist nur bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
- Kein Bargeld: Statt Geld erhältst du lediglich eine Gutschrift für eine spätere Buchung.
- Eingeschränkte Flexibilität: Viele Gutscheine sind nicht oder nur begrenzt übertragbar und an teils umständliche Einlösebedingungen geknüpft.
Eine Geldentschädigung ist demgegenüber deutlich flexibler: Du kannst frei über den Betrag verfügen – ganz unabhängig davon, ob und wann du erneut fliegst.
In welchen Situationen steht dir Geld zu?
In diesen Fällen kann dir eine Ausgleichszahlung zustehen:
- Flugannullierung: Dein Flug wurde gestrichen und du wurdest kurzfristig oder gar nicht umgebucht – oder du bist mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Ziel angekommen.
- Erhebliche Verspätung: Du erreichst dein Ziel drei Stunden oder später auf einem Flug, der unter die EU-Fluggastrechte fällt.
- Verpasster Anschlussflug: Der erste Flug hatte Verspätung, du hast dadurch deinen Anschluss verpasst und bist insgesamt mindestens drei Stunden später angekommen.
Wichtig: Die Airline muss dir in jedem Fall möglichst rasch eine Alternative anbieten. Ob dir darüber hinaus auch eine Geldentschädigung zusteht, hängt unter anderem von der Flugroute, der ausführenden Airline (EU oder Nicht-EU) und vom Grund der Störung ab. Genau hier setzt