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Die Reiseflughöhe wurde nicht erreicht – zigtausende Passagiere sind gar nicht abgehoben!

Nach dem Flug-Chaos in diesem Jahr sieht FairPlane die Politik am Zug. Schon kleine Maßnahmen könnten große Verbesserungen für Verbraucher bringen.

Der Anfang des Übels begann mit der Air Berlin Insolvenz. Viele Fluglinien wollten die profitabelsten Strecken selbst übernehmen – was zu einer absurden Dichte von Abflügen auf einzelnen Strecken, und zu erbittertem Preisdumping bei den Tickets führte. Was bei diesem ambitionierten Unterfangen aber fehlte, war ausreichend Personal, Fluggerät und finanzielle Reserven. Das Resultat in diesem Jahr: Unzählige Verspätungen, Annullierungen, weitere Insolvenzen sowie massenhaft verärgerte und geschädigte Passagiere.

 Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher:

„Leidtragende sind wieder einmal die Verbraucher! Der Luftfahrtgipfel in Hamburg war ein Schritt in die richtige Richtung, aber nun müssen auch Taten folgen. Es werden in naher Zukunft möglicherweise weitere Airlines Insolvenz anmelden. Wenn ihnen „Eigenverwaltung“ gewährt wird, bedeutet das, dass sie weiterfliegen. Das Risiko: Wird dann das Insolvenzverfahren eröffnet, stehen die Kunden u.U. ohne Entschädigungszahlung da. Wie bei der Insolvenz von Air Berlin, Niki oder vielleicht bald bei Small Planet.

FairPlane fordert daher:

  1. Die europaweite Einführung einer Ticketpreis-Sicherung im Insolvenzfall.

Nur dann wäre der Verbraucher geschützt. Schließlich zahlt der Passagier den Preis für den Flugschein lange im Voraus! Dass ein solcher Schutz notwendig ist, kann nach den Erfahrungen in diesem Jahr nicht mehr ernsthaft bestritten werden. Für Pauschalreisen besteht seit Langem eine solche Sicherung.“

  1. Die Pflicht der Luftfahrtunternehmen zur zeitnahen Antwort auf Beschwerden oder Anspruchsanmeldungen

„Leider ist die gezielte Nichtinformation oder Nichtreaktion der Fluglinien oft „Taktik“ der Luftfahrtunternehmen, mit der Absicht, dem Fluggast so lange Steine in den Weg zu legen, bis er entmutigt oder zermürbt aufgibt und auf seine Ausgleichszahlung verzichtet. An die staatlich eingerichteten nationalen Schlichtungsstellen (afp, söp) kann sich der Verbraucher derzeit erst sechs Wochen nach der Kontaktaufnahme mit der Fluglinie wenden.

Wir fordern daher eine gesetzlich normierte Pflicht der Fluglinien, binnen zwei oder drei Wochen nach Zugang des Anspruchsschreibens dem Fluggast substantiell zu antworten. Wenn nach der Frist ohne sachlich rechtfertigenden Grund nicht reagiert wird, sollte die Durchsetzungsstelle zwingend ein Bußgeld verhängen müssen. Dieses sollte: „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein (siehe Art. 16 Abs. 3 Fluggastrechte-Verordnung).

Die genannte Frist scheint uns ausreichend und zumutbar zu sein, da im digitalen Zeitalter ein Luftfahrtunter-nehmen in der Regel binnen kurzer Zeit in der Lage ist, sich alle, für eine Beurteilung des Anspruchs notwendigen Informationen rasch zu beschaffen.“

Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer: „Wir von FairPlane fordern daher die zuständigen Politiker auf, im Sinne des Verbraucherschutzes neue Gesetze zu erarbeiten oder die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dementsprechend zu erweitern. Die Fluglinien investieren viel Geld in den Ausbau Ihres Streckennetzes, wirtschaftlicher Wettbewerb darf aber nicht auf dem Rücken der Flugpassagiere ausgetragen werden.“

Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2011 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58

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