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Billigticket? FairPlane warnt: Vorsicht vor versteckten Kosten - Tipps für cleveres Buchen

FairPlane, das Portal für Fluggastrechte, hat die Kosten von fünf Fluglinien bei Reisezielen in Europa verglichen. Der Test weist auch auf nachträgliche Kosten hin, die Passagiere bei der Buchung meist nicht bedenken.

Kostenfalle Check in am Flughafen

Lauda/Ryanair verlangen für den Check in am Flughafen € 55 (dagegen hat der VKI in erster Instanz bereits ein positives Urteil erzielt). Bei Wizz Air zahlt man € 30 zuzüglich einer Gebühr des jeweiligen Dienstleisters am Flughafen. Wer also keine Möglichkeit hat, online einzuchecken, sollte diesen Umstand bereits bei der Flugbuchung selbst bedenken und einen Tarif wählen, der das kostenlose Einchecken beinhaltet. Wenn die Check in Seite des Luftfahrtunternehmens nicht funktioniert, können Screenshots zur Beweissicherung bei der Rückerstattung dieser Kosten hilfreich sein.

Namensänderung/Änderung von Schreibfehlern

Wer bei der Buchung einen falschen Namen eingibt, oder Schreibfehler korrigieren lassen will, zahlt ordentlich nach. Je nach Fluggesellschaft entstehen keine Kosten oder bis zu 160 €. Daher ist es wichtig vor der endgültigen Buchung genau zu kontrollieren, ob der Name auf der Buchung auch dem im Reisedokument entspricht.

Die Kosten für Gepäck

Besonders die Preisgestaltung bei Gepäck empfanden wir bei unserem Test als sehr verwirrend. Oft war die Einzelbuchung eines Gepäckstücks günstiger als ein Tarif, der das Gepäck bereits inkludierte. Teuerster Punkt war das Buchen des Gepäcks erst am Flughafen. Bis man beispielsweise die Kosten für Übergepäck findet, vergeht viel Zeit, bevor man angesichts des Preises erstarrt. Leider sind die Bestimmungen für Gepäck bei jeder Fluglinie unterschiedlich, der Verbraucher muss sich also erst „einlesen“ um vorab einen guten Vergleich ziehen zu können. Bei Anschlussflügen, die von einer anderen Fluglinie durchgeführt werden, muss das Reisegepäck dann den Vorschriften beider benutzter Airlines entsprechen- eine weitere Hürde.

Ohne Extra- Sitzplatzbuchung kommt man billiger ans Ziel

Jeder Passagier sollte sich gut überlegen, ob er für einen Sitzplatz wirklich bis zu € 50 pro Strecke ausgeben will, oder auch mit der Zuteilung eines beliebigen Sitzplatzes für einen kurzen Flug zufrieden ist. Am teuersten sind Sitze mit mehr Beinfreiheit, oder sogenannte extra large Sitze. Meist werden Sitzplatzkosten bei einer Umbuchung nicht zurückerstattet. Den ausführlichen Test können Sie >HIER< nachlesen.

FairPlane Geschäftsführer Mag. Andreas Sernetz:

„Mit den sogenannten á la carte Leistungen machen Fluglinien in Europa bereits 25% ihres Umsatzes: Die Billigfluglinien wie Easyjet, Ryanair, Vueling und Wizz haben es vorgemacht. Die großen Carrier wie die Lufthansagruppe, Air France/KLM und British Airways ziehen mit. Sie alle verdienen bei Gepäck, Sitzplätzen, Priority Boarding und vielen anderen Leistungen kräftig am Passagier (Quelle Idea Works Statistic 2018).

Bedenklich sind unserer Ansicht aber zusätzliche Kosten, die eigentlich vom Beförderungsvertrag gedeckt sein sollten und den Verbraucher völlig unvorbereitet treffen, wie beispielsweise die hohe Check-in Gebühr am Flughafen bei einigen Fluglinien.

Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2011 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58

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