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Erfolg für FairPlane: Passagier erhält 600 Euro Entschädigung für Flugannullierung wegen Vogelschlags!

Vogelschlag bedeutet nicht zwingend, dass die Fluglinie von einer Zahlung befreit ist.

Der Flug eines Passagiers von Wien nach Chicago mit Austrian Airlines wurde wegen eines Vogelschlags annulliert-dennoch erhält der Passagier die Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004.

Ein Vogelschlag ist ein außergewöhnlicher Umstand, den die Fluglinie nicht beeinflussen kann. Daher ist eine Fluglinie meist von einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung befreit. Der FairPlane Vertragsanwalt Mag. Bernhard Passin hat in zweiter Instanz ein Urteil erwirkt, das zeigt: Selbst bei Vogelschlag kann die Fluglinie zur Zahlung verpflichtet sein.

Mag. Passin: „Das Handelsgericht Wien (zweite Instanz)hat in seiner Entscheidung gegen Austrian Airlines unserem Mandanten eine Entschädigung in der Höhe von 600 € zugesprochen. Ein Vogelschlag stellt einen außergewöhnlicher Umstand dar, aber diese Tatsache alleine entlastet das Luftfahrtunternehmen noch nicht. Vielmehr muss es nach Art. 5 Abs. 3 EU-VO 261/2004 auch darlegen und beweisen, dass sich die Annullierung oder Verspätung auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.“

Ausschlaggebend für das positive Urteil war die Tatsache, dass Austrian Airlines selbst in erster Instanz erläutert hat, dass an den Triebwerkspitzen eine Lackierung – die „weiße Wendel“ angebracht werden kann. Bei der Rotation verringert sich dann möglicherweise die Gefahr eines Vogelschlags. Ob diese Lackierung beim betroffenen Flugzeug angebracht worden ist oder nicht, hat Austrian Airlines selbst aber nicht weiter ausgeführt. Ein Luftfahrtunternehmen muss im Einzelfall aber auch solche Maßnahmen ergreifen, die nicht zwingend gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben sind. Es ist auch nicht notwendig, dass die gesetzte Maßnahme die Kollision tatsächlich verhindert hätte, es geht nur um die Verringerung des Risikos.

Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2011 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58

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