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Reform der Fluggastrechteverordnung zu Lasten von Verbrauchern?

Seit mehr als 20 Jahren schützt die Europäische Fluggastrechteverordnung (EU-VO 261/2004) Passagiere. Nun sind Änderungen geplant.

Reisende, die von einer Verspätung von drei Stunden oder mehr betroffen sind, können mit einer Ausgleichszahlung nach der EU-VO für den erlittenen Schaden rechnen. Natürlich sind Fluggesellschaften beim Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wie Wetterkapriolen, unvorhergesehenen Ereignissen wie der Corona Pandemie, oder Streiks von luftfahrtfremdem Personal von einer Zahlung befreit.

Diese Auszahlung kann bei einer Verspätung ab drei Stunden zustehen:

  • 250 Ꞓ für Flüge ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke bis 1.500 km
  • 400 Ꞓ für Flüge ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke bis 3.500 km
  • 600 Ꞓ für Flüge ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke über 3.500 km
  • Für Flüge innerhalb der EU ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke von mehr als 1.500 km ist die Ausgleichszahlung mit 400 Ꞓ gedeckelt.

Diese Änderung ist geplant-eine Entschädigung erst ab fünf Stunden!

  • 250 Ꞓ ab 5 Stunden Verspätung bis 3.500 km
  • 400 Ꞓ erst ab 9 Stunden Verspätung über 3.500 km innerhalb der EU
  • 400 Ꞓ erst ab 9 Stunden Verspätung über 6.000 km bei Flügen außerhalb der EU
  • 600 Ꞓ erst ab 12 Stunden Verspätung über 6.000 km

FairPlane steht diesen Änderungsbestrebungen kritisch gegenüber. „Eine solche Änderung würde eine Reduzierung der Ansprüche um mindestens 70% für Verbraucher bedeuten. Neben dem Ärger und Stress bei unvorhergesehenen Flugverspätungen steht oft ein großer finanzieller Schaden bei Reisenden im Vordergrund: Vorab gebuchte Hotelzimmer verfallen, der günstig gebuchte Mietwagen ist nicht mehr verfügbar, oder andere separat gebuchte Leistungen verfallen kostenpflichtig“, merkt Michael Flandorfer, FairPlane Geschäftsführer, an. Im direkten Kundenkontakt mit betroffenen Passagieren haben wir festgestellt, dass es diese Mehrkosten sind, die Verbrauchern besonders sauer aufstoßen. Wenn nun durch die Anhebung der Stundengrenzen viele Ansprüche erst gar nicht entstehen, fällt die bisher bestehende pauschale Entschädigung weg und Verbraucher werden noch stärker belastet.“

FairPlane würde folgende Änderungen der Fluggastrechteverordnung begrüßen

  • Beibehaltung der Ansprüche auf Ausgleichszahlung ab drei Stunden Verspätung
  • Da seit dem Jahr des Inkrafttretens der Verordnung keinerlei finanzielle Anpassung der Entschädigungsbeträge vorgenommen wurde, sollte die Ausgleichszahlung erhöht werden.
  • Europaweite Einführung einer zwingenden Flugpreis-Absicherung im Insolvenzfall, der gesamte Ticketpreis wird vorab bezahlt. In der Corona Pandemie hat sich kaum ein Luftfahrtunternehmen an die gesetzlich vorgeschriebene Auszahlung innerhalb von 14 Tagen gehalten. Dies trotz massiver staatlicher finanzieller Unterstützung der Fluglinien während der Pandemie.
  • Automatische proaktive Information von Passagieren, wie gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten Sanktionen.

Nur 30% der Passagiere fühlen sich ausreichend informiert

Das Argument, dass Fluglinien durch die in der Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Zahlungen über die Maßen belastet werden, ist angesichts der tatsächlichen Geltendmachung von Ansprüchen für FairPlane nicht relevant. Nur wenige Passagiere kennen Ihre Fluggastrechte genau und machen Ihre Ansprüche dann auch bei der Fluglinie geltend. Laut der neuesten Eurobarometer Umfrage fühlen sich die meisten Flugpassagiere noch immer nicht ausreichend über ihre Fluggastrechte informiert. Nur 30 % der Befragten fühlen sich über Ihre Fluggastrechte gut informiert (Quelle: Europäische Kommission).