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Mega Streik am 27.03.2023-Flugverkehr steht still!

EVG und Verdi werden den Verkehr am Montag in Deutschland lahmlegen. Es droht Stillstand bei Flügen, Zügen, ÖPNV auf Autobahnen und im Schiffsverkehr.

Da mehr Passagiere als sonst betroffen sind, hat FairPlane hier alle Infos der wichtigsten Flughäfen zusammengestellt. Bei der Verlinkung der Flughäfen kommen Sie direkt auf die Info Seite des Flughafens, wo alle Informationen aktuell gehalten werden. Unbedingt Vorab beim Luftfahrtunternehmen über den Status des Fluges informieren. Wird der Flug gestrichen,ist eine Anreise zum Flughafen nicht sinnvoll.

Flughafen Frankfurt Streik:

Kein Flugverkehr, 160.000 Reisende betroffen

Flughafen München Streik

Kein regulärer Flugbetrieb am Sonntag den 26.03. und Montag den 27.03.2023, rund 200.000 Reisende betroffen

Flughafen Hamburg Streik

Am Montag sind keine Starts möglich, ca. 300 Flüge werden nicht starten und mehr als 36.000 Passagiere bleiben am Boden. Am Hamburg Airport sind keine regulären Abflüge möglich. Auch bei den Ankünften kommt es zu Flugstreichungen.

Flughafen Stuttgart Streik

Der Flugbetrieb wird am Montag, den 27.03.2023 komplett eingestellt.

Flughafen Bremen Streik

Alle Flüge von und nach Bremen fallen aus

Flughafen Düsseldorf Streik

Es wird zu Flugstreichungen kommen, geplant sind 330 Starts und Landungen, ein Late Night Check-in ist am Sonntag den 26.03. nicht möglich.

Flughafen Köln/Bonn

Aufgrund der Streikankündigung ist am Flughafen Köln/Bonn mit massiven Beeinträchtigungen des Flugbetriebs und einer großen Anzahl an Flugausfällen zu rechnen.

Am Montag den 27.03.2023 sind ursprünglich insgesamt 176 Passagierflüge (88 Starts, 88 Landungen) regulär am Flughafen Köln Bonn geplant.

Flughafen Dortmund Streik

Die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs ist nicht möglich. Auch AirportShuttle und AirportExpress fahren an diesem Tag nicht.

Flughafen Leipzig/Halle Streik

Flughafen Dresden Streik

Nur zwei Deutsche Flughäfen nicht vom Streik betroffen

Flughafen BER nicht vom Streik betroffen

Am Flughafen BER sind für den 27. März keine Warnstreiks angekündigt. Dennoch müssen Passagiere mit erheblichen Einschränkungen durch die Arbeitsniederlungen rechnen. Die Gewerkschaften ver.di und EVG rufen gemeinsam zu Warnstreiks bei Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern auf. So kann es aufgrund der Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr zu starken Behinderungen bei der An- und Abreise zum Flughafen Berlin Brandenburg kommen. Im Flugbetrieb sind Streichungen insbesondere auf innerdeutschen Strecken zu erwarten. Passagiere werden gebeten, sich bei ihrer Airline regelmäßig über den Status ihrer Flüge und über die Möglichkeiten der An- und Abreise zu informieren (Quelle Flughafen BER).

Airport Münster (FMO) nicht vom Streik betroffen

Der FMO rechnete am Freitagnachmittag mit 32 zusätzlichen Flugbewegungen – 16 Starts und 16 Landungen. Regulär standen für Montag 13 Starts und 13 Landungen auf dem Flugplan des FMO. Acht innerdeutsche Flüge nach Frankfurt/Main und München (je 4) könnten jedoch dem Streik dort zum Opfer fallen. Vom Arbeitskampf unberührt sind laut FMO Sprecher Döbberthin die Flüge nach Mallorca, Antalya und Hurghada.

Auch Flughafen Wien Schwechat betroffen

Am Flughafen Wien sind nach Stand Freitag am späten Nachmittag beispielsweise alleine 65 AUA-Verbindungen von und nach München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Köln, Nürnberg und Hannover betroffen, sagte eine AUA-Sprecherin auf APA-Anfrage. Die AUA informiere ihre Passagiere umfassend. Auch ein Sprecher des Flughafens Wien bat auf APA-Anfrage alle Reisenden, sich bei ihren Airlines oder Reiseveranstaltern zu ihren Flügen zu informieren. Nicht nur die AUA verbindet Wien oder Bundesländerflughäfen mit deutschen Airports.

Passagiere brauchen starke Nerven

Die Fluggesellschaften rufen Passagiere dazu auf, sich online über den Status Ihres Fluges zu informieren. Es wird dringend davon abgeraten auf den Flughafen zu kommen, wenn feststeht, dass der Flug gestrichen wurde. Betroffene Reisende sollen online eine Umbuchung vornehmen.

Das kann man bei Streik am Montag fordern

Betroffene Passagiere können entweder eine Ticketkostenrückerstattung, oder eine Ersatzbeförderung fordern. Bis zur erneuten Beförderung muss die Fluglinie im Rahmen der Betreuungsleistung (in der EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004 geregelt) für Verpflegung und gegebenenfalls auch für eine Übernachtung sorgen.

 Pflicht zur Ticketkostenrückerstattung

Allerdings muss Ihnen die Fluglinie eine Ersatzbeförderung anbieten, oder Ihnen die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten.

Man bekommt nämlich nicht beides, sondern entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkostenrückerstattung.

Da auch der Zugverkehr von dem Streik am 27.03.2023 betroffen ist, können die Airlines nicht auf die Bahn als Ersatzbeförderung zurückgreifen.

Wenn die Airline auf die Ticketkosten Rückerstattung nicht reagiert, hilft Ihnen FairPlane mit dem Service Ticketrefund dafür.

Am Rückflug vom Streik betroffen

Sollten Sie im Ausland gestrandet sein, weil Ihr Rückflug wegen des Streiks annulliert wurde, haben Sie diese Rechte:

Die Fluglinie muss Betreuungsleistung erbringen

  • Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
  • Verpflegung: Speisen, Getränke
  • Ersetzen der Kosten für Telefonate, E-Mail, Fax

Sollte Ihnen die Fluglinie keine Gutscheine dafür aushändigen, sammeln Sie alle Rechnungen für Ihre Ausgaben und reichen diese Kosten dann bei der Fluglinie ein.

Steht Passagieren eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro bei Streik zu?

Der für diesen Freitag angekündigte Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Zum streikenden Personal gehören zum Beispiel Angestellte der Flughafenbetriebsgesellschaft, der Passagierabfertigung, der Sicherheitskontrollen, der Wartung oder der IT-Abteilung.

Dieses Personal ist nicht der Fluglinie zuzurechnen. Auf den Umstand, dass nun gestreikt wird, hat die Fluglinie selbst keinerlei Einfluss, daher liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. In diesem Fall muss die Fluglinie den betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen.

Streikt allerdings die Belegschaft der Airline selbst, steht eine Ausgleichsleistung zu. Das hat der EuGH bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt. Nähere Informationen zu Ihren Passagierrechten bei Streik.

FairPlane Geschäftsführer Mag. Michael Flandorfer: „Wenn die Tarifstreitigkeiten nicht bald beigelegt sind, wird Reisenden in den Sommermonaten erneut das große Flugchaos bevorstehen. Wir von FairPlane raten Passagieren direkt bei der Fluglinie durchgehend zu buchen. Sucht man sich jeden Flug einzeln bei einem Vermittlungsportal ist das vielleicht kostengünstiger, aber bei Flugstreichungen von einzelnen Flügen muss man erneut-,und dann wesentlich teurer buchen. Auch sind Fluglinien in der Regel leichter erreichbar und bieten proaktiv Ersatzbeförderungen an.“