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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat wegen 24 Klauseln der allgemeinen Beförderungsbedingungen von Lauda Motion geklagt.  19 Klauseln wurden bereits für unzulässig erklärt. Nun folgten noch weitere vier. Besonders benachteiligend war eine Klausel, die besagte, dass Lauda Motion die Flugzeiten bis zum Zeitpunkt des Abflugs ändern kann. Das ist der Albtraum jedes Urlaubers! Schließlich hängen an einer Flugbuchung ja meist noch weitere Reservierungen wie Hotel oder Mietwagen, die Reiseplanung ist dann ordentlich im Eimer!

Vor allem die Änderung der Flugzeiten bis zur Abflugdatum stößt FairPlane sauer auf. Eine Flugzeitänderung, ohne Angabe eines Grundes stellt ein einseitiges Leistungsänderungsrecht dar. Außerdem ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, wann und warum sich die Abflugzeit des gebuchten Fluges plötzlich ändert. Damit ist die Klausel auch intransparent, wie das Oberlandesgericht Wien nun festgestellt hat.

Das Urteil des OLG Wien im Volltext finden Sie hier

FairPlane, das Portal für Fluggastrechte begrüßt diese Entscheidung. Wird ein Passagier weniger als 14 Tage vor dem Abflug von einer Flugzeitänderung informiert, kann Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung von bis zu 600 € bestehen. Wenn die geänderten Flugzeiten für den Reisenden nicht zuträglich sind (kürzerer Aufenthalt, Änderung der Reiseplanung), muss ihm von der Fluglinie zusätzlich eine Ersatzbeförderung angeboten werden. Dabei muss nicht ausschließlich auf Flüge der Fluglinie zurückgegriffen werden. Findet sich kein passender Flug, müssen die vollen Ticketkosten zurückerstattet werden.

FairPlane Tipp: Wenn Sie von einer Flugzeitänderung informiert werden, überlegen Sie gut, welche Variante für Sie kostengünstiger ist: Eine Ersatzbeförderung verlangen, oder die Ticketkosten zurückzubekommen. Meist sind kurzfristig gebuchte Flüge viel teurer als lange im Vorhinein gebuchte Flüge. Verzichten Sie nicht auf eine mögliche Ausgleichszahlung von bis zu 600 €, je nach der länge der Strecke. Diese steht Ihnen ZUSÄTZLICH neben der Ersatzbeförderung oder der Ticketkostenrückerstattung zu!

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie  Anspruch auf Betreuungsleistungen. Sie müssen Getränke, Verpflegung und die Möglichkeit für ein Telefonat, Fax oder E-Mail erhalten.

Rechen Beispiel

Sie haben einen Flug von Berlin nach Barcelona gebucht. Abflug am 21.05.2022 um 9:30h
Am 12.05. informiert Sie die Fluglinie, dass der Flug erst am 22.05.um 17:30 stattfindet.

Sie können die Fluglinie auffordern, Ihnen einen Ersatzflug am selben Tag zu organisieren. Wenn kein Flug verfügbar ist, suchen Sie Flüge einer anderen Fluglinie. Lassen Sie sich die Kostenübernahme für den Flug bestätigen. Wenn kein passender Ersatzflug für Sie in Frage kommt, können Sie stattdessen die Ticketkosten zurückfordern. Zusätzlich können Sie (wenn kein Außergewöhnlicher Umstand vorliegt) von der Fluglinie 400 € Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung fordern (Die Entfernung beträgt mehr als 1.500 km), da Sie  weniger als 14 Tage vor dem Abflug  über die Flugzeitänderung informiert worden sind.

Ergebnis: Sie erhalten 400 € Entschädigung, weil Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug von der Flugzeitänderung informiert worden sind, und kein außergewöhnlicher Umstand der Grund für die Flugzeitänderung war. Sie können eine Ersatzbeförderung von der Fluglinie fordern (Fluglinie muss die Kosten zahlen), ODER innerhalb von 7 Tagen Ihre Ticketkosten zurückerstattet bekommen.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte!

Bis zu 600€ Entschädigung

Einfach online geltend machen