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Der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst führt zur Bestreikung der sieben wichtigsten Flughäfen in Deutschland. Die Gewerkschaft Verdi kündigt an, dass ab Freitagmorgen die Airports München, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Dortmund, Hannover und Bremen ganztägig bestreikt werden.

Grund sind die laufenden Tarifverhandlungen in denen eine Lohnerhöhung von rund 10,5 Prozent gefordert wird, zumindest aber 500 Euro mehr auf dem Lohnzettel.

Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle im Handelsblatt Interview: “Wir brauchen dringend bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Luftverkehr, sonst droht der nächste Chaossommer.”

Während der Pandemie wurde das Personal stark dezimiert und harte Einsparungspläne gefahren. Bald erreicht der Flugverkehr wieder annähernd dasselbe Niveau wie vor Corona, und die Reiselust ist groß. Was die Personalsituation der Dienstleister an den Flughäfen selbst betrifft, gibt es immer noch großen Aufholbedarf und auch mangelnde attraktive Beschäftigungsangebote. Sollte hier keine Lösung erfolgen ist das Flugchaos auch 2023 vorprogrammiert.

Diese Flughäfen stellen den Betrieb am Freitag komplett ein

Die Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg stellen am Streiktag den regulären Flugbetrieb komplett ein. Auch am Stuttgarter Flughafen wird kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. Die betroffenen Passagiere werden dazu aufgerufen, nicht zum Flughafen zu kommen. Es wird versucht in den darauffolgenden tagen mehrere flüge abzufliegen und auch größere Flugzeuge zum Einsatz zu bringen, um den Rückstau zu bewältigen.

 

Passagiere brauchen starke Nerven

Die Fluggesellschaften rufen Passagiere dazu auf, sich online über den Status Ihres Fluges zu informieren. Es wird dringend davon abgeraten auf den Flughafen zu kommen, wenn feststeht, dass der Flug gestrichen wurde. Betroffene reisende sollen online eine Umbuchung vornehmen.

Das kann man bei Streik am Freitag fordern

Betroffene Passagiere können entweder eine Ticketkostenrückerstattung, oder eine Ersatzbeförderung fordern. Bis zur erneuten Beförderung muss die Fluglinie im Rahmen der Betreuungsleistung (in der EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004 geregelt) für Verpflegung und gegebenenfalls auch für eine Übernachtung sorgen. Bei Betroffenen innerdeutschen Flügen wird als Ersatzbeförderung oft auch ein Bahnticket angeboten. Je nachdem wie viel man für seinen Flug bezahlt hat, lohnt es sich vermutlich eher, die Ticketkosten zurückzufordern, als ein weitaus günstigeres Bahnticket zu akzeptieren.

Steht Passagieren eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro bei Streik zu?

Der für diesen Freitag angekündigte Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Zum streikenden Personal gehören zum Beispiel Angestellte der Flughafenbetriebsgesellschaft, der Passagierabfertigung, der Sicherheitskontrollen, der Wartung oder der IT-Abteilung.

Dieses Personal ist nicht der Fluglinie zuzurechnen. Auf den Umstand, dass nun gestreikt wird, hat die Fluglinie selbst keinerlei Einfluss, daher liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. In diesem Fall muss die Fluglinie den betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen.

Streikt allerdings die Belegschaft der Airline selbst, steht eine Ausgleichsleistung zu. Das hat der EuGH bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt. Nähere Informationen zu Ihren Passagierrechten bei Streik.