Der Flug unseres Kunden von Salzburg nach Berlin mit Eurowings wurde im November 2019 wegen Streiks des Kabinenpersonals gestrichen. Eurowings wurde zur Zahlung von 250 Euro aufgefordert, der Entschädigung nach EU Fluggastrechteverordnung für eine Annullierung dieser Flugstrecke (< 1.500km). Nachdem keine Zahlung erfolgte, wurde klage beim BG Salzburg eingebracht.
Eurowings stellte sich auf den Standpunkt, dass der Streik einen außergewöhnlichem Umstand darstellt, und daher keine Zahlung vorgenommen wird.
Die Klage gegen Eurowings wurde vom BG Salzburg abgewiesen.
Dagegen sind die FairPlane Vertragsanwälte in Berufung gegangen.
Das Landesgericht Salzburg hat die Frage, ob dieser Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof übermittelt.
Im entschiedenen Fall hatte sich das Kabinenpersonal von Eurowings aus Solidarität einem Streik von Lufthansa angeschlossen. Die Streikankündigung vom 14. Oktober 2019 hat sich ausschließlich auf Lufthansa bezogen und ist erst am 18. Oktober 2019 auf ihreTochterunternehmen – dabei auch auf Eurowings – ausgeweitet worden. Obwohl eine Gehaltserhöhung um 2% zugesagt wurde, wurde der Streik bei Eurowings fortgeführt. Daher war der Streik ein außergewöhnlicher Umstand und konnte auch unter zu Hilfe Nehme aller Möglichkeiten nicht verhindert werden, argumentierte Eurowings.
Nicht jeder Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar.
Der Europäische Gerichtshof hat aber das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands verneint. Dieses Urteil fügt sich nahtlos in die letzten Entscheidungen des EuGH ein. Nicht jeder Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Die Beweispflicht trifft die Fluglinie. Sie muss darlegen, dass das Ereignis nicht anwendbar war.
Drohen neue Streiks bei Eurowings in den Herbstferien?
Die Tarifverhandlungen zwischen Eurowings und Verdi sind am Montag, den 4. Oktober gescheitert. Das könnte zu einer Ausweitung der Streiks des Eurowings Kabinenpersonals führen. Sollte dies passieren wären neben den Flughäfen Düsseldorf, Köln, Bonn und Dortmund noch weitere Flughäfen in Deutschland betroffen sein.
Dies alles vor dem Start der Herbstferien in NRW.
Sollten Sie von diesem Streik betroffen sein, reichen Sie Ihren Fall bei FairPlane ein!
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer Entschädigung, auch bei Streik. In schwierigen Fällen, die oft einer Klärung durch den EuGH bedürfen, haben wir den längeren Atem und geben nicht auf. Sie müssen nur Geduld haben und tragen kein finanzielles Risiko der Prozessführung. Nur im Erfolgsfall, also nur wenn Sie Ihr Geld bekommen, erhält FairPlane die Erfolgsprovision.
Flug wegen Corona storniert?
Hat die Fluglinie storniert, erhalten Sie Ihre Ticketkosten zurück (Wenn Sie eine Ersatzbeförderung in Anspruch genommen haben, sind die Ticketkosten damit abgegolten).
Flugannullierung
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung oder Ticketkostenrückerstattung. Es kann auch ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu EUR 600,- zustehen