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Brand am Flughafen Catania!

In der Nacht von Sonntag auf Montag, 17. Juli, kam es auf dem Flughafen von Catania zu einem Brand. Nach einem Feueralarm gegen 23.30 Uhr war die Feuerwehr vor Ort und hat mit den Löscharbeiten begonnen. Das Feuer brach im unteren Teil des Flughafenterminals „Vincenzo Bellini“ aus. Der Flughafen musste evakuiert werden, teilweise brach Panik aus. Der Rauch war so dicht, dass man kaum noch etwas sehen konnte. Die meisten Passagiere rannten ins Freie, wo die Sicht wegen Dunkelheit und Stromausfall nicht besser war. Außer leichten Rauchgasvergiftungen wurden keine Schwerverletzten gemeldet.

Die Aufräumarbeiten werden noch bis Mittwoch dieser Woche andauern. Der Flughafenbetrieb ist bis zum 19. Juli, 14 Uhr, eingestellt.

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.aeroporto.catania.it/

Das sind Ihre Rechte bei Flugausfall wegen des Brands am Flughafen Catania 

  • Wird der Flug von der Airline abgesagt, hat man Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Ticketkosten.
  • Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 €, je nach Flugstrecke) entfällt. Ein Brand am Flughafen stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Die Fluglinie kann auch durch zur Hilfenahme aller möglichem Maßnahmen das Ereignis nicht abwenden. Daher muss Sie in diesem Fall auch keine Entschädigung zahlen.
  • Bis zu dem Zeitpunkt zu einer Ersatzbeförderung muss die Fluglinie aber für alle Passagiere, die von dem Flugabbruch betroffen sind, Betreuungsleistungen erbringen.
  • Betreuungsleistungen müssen auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen von der Fluglinie angeboten werden.

Die Fluglinie ist verpflichtet den Passagieren während der Wartezeit bis zum Abflug sogenannte Betreuungsleistungen anzubieten. Dazu gehören Getränke, Snacks, wenn notwendig aber auch Hotelübernachtungen, sowie die Möglichkeit für Telefonate oder E-Mails. Gemäß Art. 9 der Fluggastrechte-VO haben Fluggäste annullierter Flüge – ungeachtet des Grundes der Annullierung oder Verspätung – grundsätzlich Anspruch auf

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Hotelunterbringung, falls erforderlich (Flug erst am Folgetag oder noch später)
  • Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges)
  • Zwei unentgeltliche Telefongespräche /Telexe/Telefaxe oder E-Mails.
  • bei Flügen bis zu 1.500 km bei Verspätung um zwei Stunden oder mehr
  • bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km und drei Stunden oder mehr
  • bei Flügen von 1.500 km bis zu 3.500 km (nicht innerhalb der EU) um drei Stunden oder mehr, bei Flügen über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) um vier Stunden oder mehr

Betreuungsleistung ist unbegrenzt zu erbringen

Diese Leistungen gelten unbegrenzt! Wenn Sie also beispielsweise nach einem Brand eines Terminals am Flughafen festsitzen, weil der Luftraum gesperrt ist, und ihr Flug gecancelt wurde, muss die Fluglinie Sie verköstigen und in einem Hotel unterbringen, bis der Luftraum wieder geöffnet wird und ein Flug stattfinden kann. Die Kosten hierfür trägt die Fluggesellschaft, und zwar zeitlich unbegrenzt!