Sind Sie betroffen von einer Flugverspätung, Flugausfall?
Im Falle einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Endziel – letzter gebuchter Ankunftsflughafen – Flugausfall, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug haben Sie nach der Fluggastrechteverordnung EU-VO 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung (Ausgleichsleistung), welche je nach gebuchter Flugstrecke zwischen EUR 125 und EUR 600 beträgt (EuGH 19.11.2009 C-402/07 Sturgeon/Condor und EuGH 23.10.2012 C- 581/10 Nelson/Lufthansa).
Zahlen Airlines wirklich bis zu EUR 600,– Entschädigung freiwillig aus?
Airlines zahlen Ihre Entschädigung selten freiwillig. 70 % unserer Kunden berichten, dass sie entweder ignoriert werden oder gare keine Entschädigung erhalten. Andere wiederum berichten, dass Sie mit Gutscheinen vertröstet werden. Wir unterstützen Sie gerne mit unseren Flugrechtsexperten/Vertragsanwälten bei der Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs.
Sie ersparen sich dabei einen aufwendigen Schriftverkehr, um wie ein Großteil unserer Kunden am Ende abgelehnt zu werden oder erst gar keine Antwort zu erhalten. Den Aufwand und die Nerven können Sie sich ersparen. Unsere Flugrechts-Experten können die richtige Airline identifizieren und unsere Vertragsanwälte lassen sich nicht von Ausreden der Airlines beeindrucken.
Sollten Sie sich wegen einer Verletzung Ihrer Fluggastrechte selbst bei der Airline beschweren wollen, können Sie unsere kostenlosen Entschädigungsrechner zur Berechnung Ihrer Entschädigungshöhe nutzen, wobei die Berechnung nur als Anhaltspunkt dienen sollte und nicht die Prüfung durch einen Rechtsanwalt ersetzt. Für die Anspruchsgeltendmachung stellen wir Ihnen einen Link zu einem EU-Musterformular – Musterbrief – zur Verfügung, welches Sie hier downloaden können.
Sollte die Airline nicht binnen 14 Tagen die Entschädigung gezahlt haben, nützen Sie unseren Service und geben Sie Ihren Anspruch über unseren Entschädigungsrechner ein. Bitte übermitteln Sie uns gleich auch Ihre Aufforderung an die Airline.
Unser FairPlane-Service im Überblick
FairPlane / Vertragsanwälte | Sie | |
---|---|---|
Flugzeiten zur Verfügung gestellt | ||
Anspruch nach EU-VO 261/2004 berechnet | ||
Aufforderung Airline | ||
ausführende Airline und Daten des Fluges ermittelt | ||
Wetterdaten zur Verfügung gestellt | ||
Anspruch gecheckt mit Urteilsdatenbank (Vertragsanwälte) | ||
Klage gegen die Airline (Vertragsanwälte) | ||
umfassende Schriftsätze/Rechtsmittel (Vertragsanwälte) | ||
Vertretung vor Gericht bis hin zum OGH, BGH und EuGH (Vertragsanwälte) | ||
Teilnahme an der Gerichtsverhandlung in der Regel nicht erforderlich | ||
Gerichtsgebühren für Sie ausgelegt (Durchschnitt: EUR 105,–) | ||
Kosten für Sachverständige im Gerichtsverfahren für Sie ausgelegt (bis zu EUR 2.500,–) | ||
Ohne Kostenrisiko – Kosten nur bei Erfolg | ||
Kosten im Erfolgsfall | max. 24,5% + MwSt | kostenlos |
Holen Sie sich bis zu € 600,- Entschädigung (abzgl. Erfolgsprovision)
Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.
FairPlane – die Facts, die Vorteile
Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche von bis zu € 600,– ohne Aufwand und ohne Kostenrisiko.
FairPlane verrechnet nur im Erfolgsfall. Denn bei uns gilt – kein Erfolg, keine Kosten.
Das flugtechnische Hintergrundwissen von FairPlane sichert Ihnen höhere Erfolgschancen.
Spezialisierte Vertragsanwälte und Flugsachverständige verfolgen Ihren Anspruch europaweit.
Haben Sie rechtliche Fragen zu Ihrem Flug an unserer Flugrechts-Experten?
Ein weiterer Vorteil für Sie ergibt sich, wenn es um internationale Flüge oder internationale Passagiere geht. FairPlane setzt Ihre Rechte dank Kooperationen mit einem internationalen Netzwerk von Anwälten für Sie europaweit durch. FairPlane übernimmt alle Flüge von Passagieren, die Ihren Flug von einem Flughafen der EU aus antreten, oder aus einem Drittstaat mit einer EU-Fluglinie in die EU fliegen (Endziel).
FairPlane arbeitet in Europa derzeit mit folgenden Vertragsanwälten zusammen:
ÖSTERREICH
Heinke.Skribe + Partner Rechtsanwälte GmbH
www.heinke.at
SPANIEN
Salvador y Partners
www.su-abogado.es
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