Dass Airlines bei der Auszahlung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung kreative Ausreden parat haben, ist leider Realität. FairPlane, das Portal für Fluggastrechte berichtet über die neue skurrile Vorgehensweise bei Lufthansa.
Es ist schon verwunderlich, wenn eine Fluglinie vor einer Auszahlung nach einer Passkopie des Passagiers fragt. Schließlich schicken die FairPlane Vertragsanwälte eine unterschriebene Vollmacht und die Reiseunterlagen mit dem Namen des Passagiers an die Fluglinie. Dass Lufthansa aber eine beidseitige Kopie des Reisepasses und ein Selfie/Foto verlangt, wo das Gesicht des Passagiers neben seinem Ausweis zu sehen ist klingt nach einem schlechten Social Media Gewinnspiel.
Selfie von Passagier mit Pass?
Seit einigen Wochen verlangt Lufthansa vom Passagier für die Bearbeitung eines Anspruches nach EU-VO 261/2004 eine genau beschriebene Aufnahme. Zitat Lufthansa Customer Relations, Schreiben vom 19.06.2019: „ Damit wir die Zahlung zu Händen des berechtigten Empfängers anweisen können, bitten wir Sie uns einen Nachweis der Anspruchsinhaberschaft in Form eines Fotos jedes Reisenden einzureichen, auf welchem dessen Gesicht neben seinem Ausweisdokument (mit geschwärzter Ausweisnummer) zu erkennen ist.“
„Hier hat wohl die Rechtsabteilung mit der Social Media Abteilung fusioniert“, schmunzelt Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer trotz des ernsten Hintergrunds.#Lufthansa-Entschädigung nur mit Selfie, #Hier hast Du meine Daten Lufthansa-dafür will ich jetzt mein Geld!
Prof. Dr. Ronald Schmid (Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher): „ Diese Vorgehensweise ist die reinste Schikane. Ich habe schon vieles bei Luftfahrtunternehmen erlebt, aber ein Foto des Passagiers mit seinem Pass in Händen, wo auch noch die Nummer geschwärzt ist, schlägt dem Fass den Boden aus. Auch halte ich es für bedenklich, diese Daten per E-Mail abzufragen. Wir von FairPlane sehen darin eine bewusste Verzögerung der Bearbeitung von Ausgleichsansprüchen und eine unnötige Hürde für Passagiere.