Sie treten mit Ihrer Familie Ihren wohlverdienten Pauschalurlaub an – zwei wunderbare Wochen nichts als Sonne, Meer und Strand – und dazu ein rundum sorglos Paket. Doch bereits am Flughafen gibt es Ärger: Die Flugzeiten sind verschoben worden, und Sie kommen mit mehr als drei Stunden Flugverspätung am Zielflughafen an. Eine Flugunregelmäßigkeit kann schnell die Laune trüben. Doch was jetzt? Wer ist mein Ansprechpartner? Wer ist bei Pauschalreisen für die Entschädigungszahlung zuständig? Welche Höhe beträgt mein Anspruch auf Entschädigung überhaupt?
Wir wissen, dass viele unserer Kunden und Kundinnen bei Pauschalreisen besonders verunsichert sind. Denn an wen sollen sie sich in Bezug auf die Entschädigung und der Durchsetzung ihrer Rechte wenden? Ist der Reiseveranstalter verantwortlich? Oder doch die Airline selbst?
Wir von FairPlane unterstützen Sie bei der Lösung von solchen Problemen und verhelfen Ihnen zum Durchblick bei einer Flugverspätung im Rahmen von Pauschalreisen. Wir setzten uns für Ihren Anspruch auf Entschädigung auf Basis der EU Verordnung 261 2004 ein!
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, und es zu einer Verspätung eines Fluges kommt, gelten alle Rechte wie Betreuungsleistungen und Entschädigungszahlungen der Fluggastrechteverordnung auch für Sie, unabhängig davon, ob Sie den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben oder nicht.
Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Ansprüche bei einer Flugverspätung im Zuge einer Pauschalreise auf Entschädigung gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen und nicht gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisebüro.