FairPlane zu den Flugausfällen in Hamburg: Wir klagen das für unsere Kunden ein!

FairPlane, das Fluggastrechteportal, hat für seine Kunden schon viele strittige Fälle bis zum EuGH gebracht und so zahlreichen Flugpassagieren zu Ihrem Recht verholfen.

Letzten Sonntag ging am Flughafen Hamburg nichts mehr. Ein Blackout hat die Stromversorgung lahmgelegt, rund 30.000 Flugpassagiere waren betroffen.

Da ging nichts mehr-der Flughafen war komplett „out of order“ Vielerorts ist nun zu lesen, dass dieser Stromausfall einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinien keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte Verordnung 261/2004 an die gestrandeten Passagiere leisten müssen. FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid sieht die Lage folgendermaßen: „Ich meine, dass man hier differenzieren muss. Dazu muss man die Ursache des Stromausfalls kennen. Liegt diese im Verantwortungsbereich des Flughafens, wird man nicht von einem außergewöhnlichen Umstand ausgehen können. Nur wenn ein Dritter die Ursache gesetzt hat, und es so zu einem Stromausfall gekommen ist, wird man einen außergewöhnlichen Umstand bejahen können. In diesem Fall, und soweit der Flughafenbetreiber Erfüllungsgehilfe des Luftfahrtunternehmens ist, muss sich dieses einen möglichen Fehler des Flughafenbetreibers zurechnen lassen.“

Erneuter Erfolg von FairPlane beim EuGH

FairPlane hat erst letzte Woche erfolgreich eine Stärkung der Fluggastrechte beim EuGH erreicht, der feststellte, dass der Flug einer FairPlane Kundin von Berlin nach Agadir mit Zwischenlandung und Umsteigen in Casablanca als Gesamtflug anzusehen ist: „Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU“. Rechtssache C-537/17.

„Es ist eine der Aufgaben von FairPlane in strittigen Fällen als Prozessfinanzierer aufzutreten und damit vielen geschädigten Passagieren die Möglichkeit zu einer Entschädigungszahlung zu kommen, zu eröffnen. Diesen Weg wollen wir nun auch für die geschädigten Passagiere von Hamburg beschreiten, “ so Prof. Dr. Schmid.

 

Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2011 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58

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