"Bordservice" à la Ryanair: Streik, unwirksame AGB Klauseln –Rüge der EU-Kommission!

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Erneut gibt es Streiks und Flugausfälle. Ryanair hat als Angreifer auf die großen Airlines stark expandiert, nun muss eine neue Strategie der Nachhaltigkeit folgen!

Schon lange gibt es bei Ryanair, mit Hauptfirmensitz in Irland, immer wieder negative Schlagzeilen: Entschädigungen nach der EU-VO wegen Streiks werden vorab medial einmal abgelehnt, Klauseln in den Beförderungsverträgen schließen das Abtreten von Ansprüchen aus. Die Arbeitsbedingungen der Angestellten lassen negativ aufhorchen. Für Freitag, den 29.09. stehen erneut Streiks in zahlreichen Ländern auf der Tagesordnung. Fast gewinnt man den Eindruck, hier bewegt sich eine Fluglinie in einer eigenen, rechtsfreien Zone. Ryanair betreibt 86 Standorte in ganz Europa und führt täglich rund 2.000 Flüge durch- und ist mittlerweile ein Großkonzern im Luftfahrtgeschäft, denn seit 1997 wurde stetig expandiert. „Billig um jeden Preis“ hat Ryanair zum Erfolg geführt, doch an den neuen Standorten wird, anders als im angelsächsischen Raum, stark auf das Einhalten des Arbeitnehmerschutzes und der Verbraucherrechte geachtet. Auch die EU-Kommission richtet ihr Augenmerk stark auf diesen Focus und hat Ryanair abgemahnt. „FairPlane begrüßt das, denn alle Luftfahrtunternehmen sind dazu angehalten, sich an die Regeln zu halten, sich nur die Rosinen herauszupicken ist langfristig kein guter Weg. Mit dem Aufschlag von nur einem Euro pro verkauftem Ticket kann eine Fluglinie die Kosten für anfallende Entschädigungen aus der EU-VO 261/2004 bereits abfedern. Das würde zu schnelleren Auszahlungen und zur Beendigung der Hinhaltetaktik gegenüber den Verbrauchern führen.“, meint Mag. Andreas Sernetz, CEO von FairPlane.

„Bereits nach dem Streik im Winter 2017 haben wir, wie viele andere Fluggastrechteportale auch, Klage gegen Ryanair eingebracht. Nach der jüngsten EuGH Rechtsprechung zum Thema Streik freue ich mich schon auf die Verhandlungstermine, die unser Luftrechtsexperte und Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid persönlich wahrnehmen wird. Verbraucher sollten der Ansage von Ryanair: „Es gibt bei Streik keine Entschädigung“, keinen Glauben schenken und die Fälle einreichen.“

Auch bei der Ausgestaltung seiner AGB´s versucht Ryanair immer wieder die Rechte der Verbraucher zu beschneiden.

Das Landgericht Frankfurt-Fürth hat vor kurzem die Unwirksamkeit von Ryanair AGB Klauseln bestätigt. Die verwendete Klausel hat eine Abtretung der Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung an Dritte, hier lag der Focus auf Fluggastrechtportalen, untersagt. Lediglich an natürliche Personen, die Mitreisende waren, sollte der Anspruch auf Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 in der abgeänderten Klausel wirksam abgetreten werden können. Nach drei Urteilen des Amtsgerichts in ähnlichen Fällen hat Ryanair die Berufung gegen diese Urteile nun zurückgenommen.

„Bereits nach dem Streik im Winter 2017 haben wir, wie viele andere Fluggastrechteportale auch, Klage gegen Ryanair eingebracht. Nach der jüngsten EuGH Rechtsprechung zum Thema Streik freue ich mich schon auf die Verhandlungstermine, die unser Luftrechtsexperte und Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid persönlich wahrnehmen wird. Verbraucher sollten der Ansage von Ryanair: „Es gibt bei Streik keine Entschädigung“, keinen Glauben schenken und die Fälle einreichen.“

Auch bei der Ausgestaltung seiner AGB´s versucht Ryanair immer wieder die Rechte der Verbraucher zu beschneiden.

Das Landgericht Frankfurt-Fürth hat vor kurzem die Unwirksamkeit von Ryanair AGB Klauseln bestätigt. Die verwendete Klausel hat eine Abtretung der Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung an Dritte, hier lag der Focus auf Fluggastrechtportalen, untersagt. Lediglich an natürliche Personen, die Mitreisende waren, sollte der Anspruch auf Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 in der abgeänderten Klausel wirksam abgetreten werden können. Nach drei Urteilen des Amtsgerichts in ähnlichen Fällen hat Ryanair die Berufung gegen diese Urteile nun zurückgenommen.

Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2011 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58