Zum Inhalt springen

Flugverspätung: Ab wann dir wirklich Geld zusteht

Stundenlanges Warten am Gate, unklare Ansagen, der Anschluss ist weg – viele kennen diese Situation. Was die wenigsten wissen: Bei einer erheblichen Flugverspätung steht dir nach der EU Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung von 250 €, 400 € oder 600 € zu. Entscheidend ist dabei nicht nur, wann dein Flug gestartet ist, sondern vor allem, wann du dein Endziel tatsächlich erreichst.

Wann eine Flugverspätung rechtlich relevant ist

Für deine Rechte macht es einen Unterschied, ob dein Flug nur etwas verspätet ist oder deutlich zu spät ankommt. Eine Ausgleichszahlung kommt in der Regel in Betracht, wenn du dein Endziel mindestens drei Stunden später als geplant erreichst und die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline liegt, also nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Maßgeblich ist also die Ankunftsverspätung am Endziel, nicht die reine Abflugzeit.

Wie hoch deine Entschädigung ausfallen kann

Die EU-Verordnung 261/2004 legt feste Pauschalen fest, die sich nach der Flugstrecke richten. Erfüllst du die Voraussetzungen, erhältst du:

  • 250 € bei kurzen Strecken bis 1.500 km
  • 400 € bei mittleren Strecken bis 3.500 km
  • 600 € bei langen Strecken über 3.500 km

Ob der Ticketpreis hoch oder niedrig war, spielt für diese Beträge keine Rolle. Wichtig ist die Distanz und dass die Verspätung rechtlich relevant ist. Daneben können zusätzlich Ansprüche auf Erstattung, Ersatzbeförderung oder Betreuungsleistungen bestehen – sie stehen rechtlich neben der Ausgleichszahlung und ersetzen sie nicht.

Wann die Airline zahlen muss – und wann nicht

Entscheidend ist, ob der Grund der Verspätung im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Typische Beispiele sind technische Probleme am Flugzeug, organisatorische Fehler, fehlendes Personal oder knapp geplante Umläufe. In solchen Fällen besteht bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden in der Regel ein Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Keine Ausgleichszahlung erhältst du, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen zum Beispiel schwere Unwetter, Luftraumsperrungen, Sicherheitsrisiken oder bestimmte behördliche Anordnungen. Selbst dann können dir aber Betreuungsleistungen zustehen, etwa Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterbringung und Transfer, wenn du lange warten musst.

Welche Rolle deine Ankunftszeit am Endziel spielt

Gerade bei Umsteigeverbindungen ist wichtig, wie die gesamte Reise zu beurteilen ist. Hast du eine durchgehende Buchung und verpasst wegen einer Verspätung deinen Anschluss, kommt es auf die Verspätung bei deiner endgültigen Ankunft an. Landest du dort mindestens drei Stunden später als geplant und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich der ausführenden Airline, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen – selbst wenn der erste Flug nur leicht verspätet war.

So unterstützen wir dich

War dein Flug verspätet, wurde er annulliert oder hast du deinen Anschlussflug verpasst, kannst du deine Flugdaten bequem online eingeben. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob ein möglicher Anspruch besteht. Anhand deiner Angaben bewerten wir, ob die Voraussetzungen der EU-Fluggastrechteverordnung in deinem Fall erfüllt sind. Dabei berücksichtigen wir unter anderem deine tatsächliche Ankunftsverspätung, die Flugstrecke und den Grund für die Flugstörung.

Besteht ein durchsetzbarer Anspruch, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit der Airline für dich. Du sparst dir den Schriftverkehr und musst dich nicht selbst mit komplizierten Antworten der Fluggesellschaft auseinandersetzen. Eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an. So erhältst du schnell Klarheit – ohne Aufwand und ohne finanzielles Risiko.

Vertrag widerrufen

Mit diesem Formular können Sie Ihren Vertrag innerhalb der 14-tägigen Frist ganz oder teilweise widerrufen. Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Umfang des Widerrufs (optional)